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Jahresbericht 2016 der Deutschen Rentenversicherung Bund veröffentlicht
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Angleichung des Rentenrechts zwischen Ost und West

Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz hat am 7. Juli 2017 den Bundesrat passiert. Es regelt die letzten Schritte hin zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland bis zum Jahr 2025.

Die bisher im Osten noch abweichenden Rechengrößen werden bis dahin schrittweise an die entsprechenden Westwerte angeglichen:

Der aktuelle Rentenwert (Ost), die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) werden auf die jeweiligen Westwerte angehoben und Verdienste in Ostdeutschland ab 2025 nicht mehr auf Westniveau umgewertet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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