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Anhörung zu Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit

Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen nur vermindert erwerbstätig sind, sollen in Zukunft besser abgesichert werden. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung zur Besserungen der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit (Antrag 18/11926) vor. Der Gesetzentwurf wird am Montag, 15. Mai 2017, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke zur Stärkung der Erwerbsminderungsrente (Antrag: 18/12087) in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales diskutiert.

Paragraph 2Die Sitzung unter dem Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert etwa eine Stunde. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Zurechnungszeiten verlängern

Gemäß der Gesetzesvorlage der Bundesregierung sollen Menschen, die vermindert erwerbstätig sind, in Zukunft besser abgesichert werden. Dazu soll die sogenannte Zurechnungszeit vom aktuell 62. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Mit der Zurechnungszeit sollen geringe Renten vermieden werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen.

Aufgrund ihrer geringen Zeit als Beitragszahler ergäbe sich nur ein niedriger Rentenanspruch. Mit der neuen Regelung sollen Erwerbsgeminderte besser gestellt werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf noch Änderungen an der Flexirente und anderen Gesetzen vor.

Bereits Erwerbsgeminderte stärken

Ebenfalls diskutiert wird ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Unter dem Titel „Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern“, fordern die Antragsteller Änderungen am Entwurf der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf verbessere nur die Situation derer, die erwerbsunfähig werden, aber nicht derjenigen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen.

Um die Betroffenen vor Armut zu schützen soll daher die Zurechnungszeiten zum 01.01.2018 in einem Schritt vom 62. auf das 65. Lebensjahr erhöht werden. Zudem sollen die erwerbsunfähigen Rentnerinnen und Rentner nicht wie bisher vor Eintritt in eine Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeträge gezahlt haben müssen, sondern nur zwei. Ebenso sollen Rentenabschläge wegen Erwerbsminderung für gegenwärtige und zukünftige Empfängerinnen und Empfänger abgeschafft werden.

(lau/04.05.17)

Quelle: www.bundestag.de, 04.05.2017

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