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2. März 2017
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Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

Auch bei den Erwerbsminderungsrenten wird der Hinzuverdienst in Zukunft stufenlos angerechnet. Es gibt aber Unterschiede – je nachdem, ob Sie eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen.

Regelung in den alten und neuen Bundesländern wird angeglichen:

Vom 1. Juli 2017 an gibt es auch für alle Renten wegen Erwerbsminderung bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen keinen Unterschied mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern. Genau wie bei den vorgezogenen Altersrenten wird die Anrechnung einmal im Jahr rückwirkend per Spitzabrechnung vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens Ihrer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen dürfen – das sind bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden  täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch.

Rente wegen voller Erwerbsminderung:

Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt für Sie die gleiche Hinzuverdienstgrenze wie für die Rentner, die eine vorgezogene Altersrente bekommen, also 6.300,00 Euro jährlich. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird auch hier zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie beträgt – vereinfacht gesagt –
81 Prozent Ihres höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommens der letzten 15 Jahre. Sie liegt jedoch bei mindestens 81 Prozent des halben Jahresverdienstes eines Durchschnittsverdieners. Für 2017 sind das 15.026,72 Euro. Der Verdienst, der über dieser Grenze liegt, wird wieder zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Auch bei den Erwerbsminderungsrenten ist der sogenannte Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Sie können sich Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze von Ihrem Rentenversicherungsträger berechnen lassen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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