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Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Ab dem Folgemonat hat der Hinzuverdienst grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.

Unser Tipp:

Seit dem 1. Januar 2017 können Sie – wenn Sie selbst weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen – Ihre Regelaltersrente durch Ihren Hinzuverdienst einmal im Jahr erhöhen.

Die Rente erhöhen durch Beiträge:

Bisher waren Rentner, die ihre vorgezogene Altersrente in voller Höhe erhielten und daneben noch arbeiteten, in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei. Sie mussten also keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen, auch wenn sie ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten. Seit 1. Januar 2017 besteht auch für solche Beschäftigungen Rentenversicherungspflicht. Durch die Beiträge erhöht sich regelmäßig der Rentenanspruch.

Achtung:

Wer als Altersvollrentner bis zum 31. Dezember 2016 rentenversicherungsfrei beschäftigt war, bleibt in dieser Beschäftigung zunächst auch versicherungsfrei.

Freiwillige Versicherung:

Die Rente kann alternativ zum Hinzuverdienst auch durch freiwillige Beiträge erhöht werden. Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen. Diese Regelung galt bisher nur für Altersteilrentner und Erwerbsminderungsrentner. Seit 2017 dürfen sich nun auch Altersvollrentner freiwillig versichern. Für wen sich die Beitragszahlung lohnen kann, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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