Der Freibetrag für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge von Betriebsrentnern wurde mit Wirkung vom 01.01.2021 von bisher 159,25 Euro/mtl. auf 164,50 Euro/mtl. erhöht. Bezieher einer oder mehrerer Betriebsrenten (oder vergleichbarer Bezüge) müssen Beiträge an die Krankenkasse nur von dem Betrag abführen, […]