„Online“ oder „Briefwahl“
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben erstmals in Deutschland die Möglichkeit ihre Stimme „online“ abzugeben
Sie haben bei der Stimmabgabe zur Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit zwei Möglichkeiten:
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Onlinewahl |
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Bei der Onlinewahl geben Sie Ihre Stimme für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit online, d.h. per Computer oder Smartphone, ab.
Die Möglichkeit der Onlinewahl besteht bei der Sozialwahl 2023 erstmals für die Wahl der Verwaltungsräte bei den beteiligten gesetzlichen Krankenkassen, also auch bei der DAK-Gesundheit
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Briefwahl |
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Wenn Sie sich per Briefwahl an der Sozialwahl 2023 beteiligen, senden Sie den roten Wahlumschlag mit Ihrem angekreuzten Stimmzettel portofrei per Post an den Wahlaiusschuss der DAK-Gesundheit.
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