Finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt weiter – Bund und Länder in der Verantwortung
16. Juli 2024Neue Ausgabe von i&m – Einladung und Tagesordnung der Mitgliederversammlung
17. September 2024Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) vom 28.08.2024:
Der Verwaltungsrat des GKV-SV lehnt den derzeit bekannten Entwurf eines Gesundes-Herz-Gesetzes ab.
Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) verabschiedet sich die Koalition von dem Leitgedanken der Prävention, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und zu vermeiden. Im Interesse von Beitragszahlenden und Patientinnen und Patienten müssen Arzneimittel und Check-Ups ihre Wirkung auch künftig wissenschaftlich nachweisen.
Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die über Jahre mit Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland gefährdet.
Ausgeschlossen werden muss, dass die Umsetzung zentralen Grundsätzen der GKV widerspricht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.
Diese Grundsätze dürfen nicht in Frage gestellt werden.
Der Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-SV wurde einstimmig beschlossen.
Die DAK Mitgliedergemeinschaft schließt sich dieser Erklärung an und unterstützt diese ausdrücklich!