Online- oder Briefwahl
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben erstmals die Möglichkeit, ihre Stimme online abzugeben.
Sie haben bei der Stimmabgabe zur Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit also zwei Möglichkeiten:
Onlinewahl
Bei der Onlinewahl geben Sie Ihre Stimme für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit online, d. h. per Computer, Tablet oder Smartphone, ab.
Die Möglichkeit der Onlinewahl besteht bei der Sozialwahl 2023 erstmals für die Wahl der Verwaltungsräte bei den beteiligten gesetzlichen Krankenkassen, und damit auch bei der
DAK-Gesundheit.
ZUGANG UND ANMELDUNG
Zugang zur Online-Wahlplattform erhalten Sie über dak.online-sozialwahl2023.de (ab 11. April 2023 mit allen wichtigen Informationen online).
Vor der Abgabe der Stimme müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Sie können zwischen zwei Verfahren wählen:
- Anmeldung mit Wahlkennzeichen, Versichertennummer und Kennnummer. Diese finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte oder dem Wahlbriefumschlag.
- Anmeldung mit der Ausweis-App2: Zur Anmeldung mit dem Personalausweis muss die kostenlose App auf einem NFC-fähigen Smartphone gestartet sein. Zusätzlich benötigen Sie auch hier das Wahlkennzeichen.
Bei beiden Identifikationsverfahren ist das Wahlkennzeichen notwendig. Das Wahlkennzeichen erhalten alle Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen in der zweiten Aprilhälfte per Post, es befindet sich auf dem roten Umschlag.
Weitere und ausführliche Informationen zu beiden Verfahren werden in den Wahlunterlagen erläutert.
IHRE SICHERE STIMMABGABE
Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie zum Stimmzettel weitergeleitet. Klicken Sie einfach ihre Wunschliste an und bestätigen Sie Ihre Wahl mit dem Button „Stimmabgabe“. Eine Fortschrittsanzeige informiert Sie über den Abschluss des Wahlvorganges.
ÜBERPRÜFUNG IHRER STIMMABGABE
Wer möchte, kann nach erfolgter Wahl für 30 Minuten die korrekte Speicherung der Stimmabgabe überprüfen. Dafür ist ein zusätzliches Smartphone ober Tablet mit besonderer App erforderlich. Das Verfahren wird ausführlich auf den Wahlunterlagen erklärt. Sie können jedoch auch ohne Überprüfung sicher sein, dass ihre Stimmabgabe zuverlässig vom System erfasst wird.
Grafische Darstellung: So funktioniert die Onlinewahl:
Hier folgt, sobald verfügbar, der Link zum Online-Wahlportal (voraussichtlich ab 11.04.2023)
Briefwahl
Wenn Sie sich per Briefwahl an der Sozialwahl 2023 beteiligen, senden Sie den roten Wahlumschlag mit Ihrem angekreuzten Stimmzettel innerhalb der Frist portofrei per Post an den Wahlausschuss der DAK-Gesundheit.