Sozialwahl – Wie geht das?
Die Sozialwahl 2023
In der Zeit von Mitte April 2023 bis Ende Mai 2023 wählen Sie die Frauen und Männer, die Ihre Interessen bei den Sozialversicherungsträgern wahrnehmen sollen, und zwar in den Selbstverwaltungsorganen der DAK-Gesundheit, dem Verwaltungsrat, sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) die Mitglieder der Vertreterversammlung.
Endlich: Onlinewahl
Zum ersten Mal in der Geschichte der Sozialwahlen in der Bundesrepublik Deutschland ist es gelungen, diese Wahl bei den Krankenkassen – alternativ zur Briefwahl – auch online durchzuführen. Damit konnten wir unsere Forderung durchsetzen.
Weiterhin: Briefwahl
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl, so dass sich die Wahlberechtigten entscheiden können, in welcher Form sie ihre Stimme abgeben möchten. Dies ist jedoch der einzige Unterschied bei dieser Wahl, die als Listenwahl durchgeführt wird.
Als teilnehmende Organisation hat die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. ihre Kandidat/innen in zwei Listen aufgestellt: eine für die DAK-Gesundheit und eine für die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Als Wahlberechtigte bitten wir Sie um ihre Stimme auf beiden Listen.
Auf dem Stimmzettel der DAK-Gesundheit finden Sie uns auf Listenplatz 1; auf dem Stimmzettel der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Listenplatz 8.
Die Sozialwahl ist eine sog. „Listenwahl“. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie in den Parlamenten (Verwaltungsrat bei der DAK-Gesundheit und Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund,) mit ihren Kandidaten besetzen.
Die Wahlunterlagen werden von den Sozialversicherungsträgern an ihre Wahlberechtigten versandt. Wer bei der DAK-Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung Bund wahlberechtigt ist, erhält daher zwei Wahlbriefe. Diese enthalten jeweils einen Stimmzettel und einen roten Wahlumschlag. Die Rücksendung per Briefpost ist portofrei.
Ab dem 11. April 2023 werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugesandt. Diese Unterlagen bekommen alle Wahlberechtigten. Spätestens bis zum 31. Mai 2023 müssen die Stimmzettel bei der DAK-Gesundheit und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein. Daher empfiehlt sich eine zeitnahe Wahlhandlung nach dem Eingang der Unterlagen bei Ihnen.
Die gleiche Frist gilt auch bei der Onlinewahl. Das heißt, dass Sie Ihre Stimme bis zum 31.05.2023, 23:59:59 Uhr abgegeben haben müssen, um Ihr Wahlrecht zu wahren. Also am besten gleich im Kalender eintragen!
Bei der DAK-Gesundheit bitten wir Sie um Ihre Stimme auf Listenplatz 1.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bitten wir um Ihre Stimme auf Listenplatz 8.
Briefwahl: So geht’s:
Wenn Sie „Ihre persönlichen Wahlunterlagen“ erhalten haben:
- Trennen Sie den roten Umschlag („Wahlbriefumschlag“) vom weißen Begleitschreiben
- Kreuzen Sie die DAK-Mitgliedergemeinschaft auf dem „Stimmzettel“ an:
Liste 1 auf dem blauen Stimmzettel der DAK-Gesundheit
und/oder
Liste 8 auf dem weißen Stimmzettel der Deutsche Rentenversicherung Bund - Legen Sie den angekreuzten blauen Stimmzettel in den roten Umschlag mit der Adresse der DAK-Gesundheit
- Legen Sie den angekreuzten weißen Stimmzettel in den roten Umschlag mit der Adresse der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Kleben Sie die roten Umschläge zu und stecken Sie diese unfrankiert in den nächsten Briefkasten
Onlinewahl: So geht’s:
Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen ab dem 11.04.2023 per Briefpost.
- Nun können Sie sich entscheiden, in welcher Form Sie an der Wahl teilnehmen möchten, d. h. in Form der Briefwahl oder als Online-Wahl.
- In jedem Fall ist aber die Frist des Eingangs der Wahlunterlagen zu beachten!
- Wenn Sie online gewählt haben, können Sie die Unterlagen, die Ihnen zugesandt worden sind, vernichten.