DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. = Wissen * Erfahrung * Zukunft!

Unsere gesundheitspolitischen Forderungen:

  • Senkung bzw. Wegfall der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel
  • Freie Arztwahl
  • Regelmäßige Anpassung der Pflegeleistungen
  • Reduzierung der Belastung bei Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung
  • Keine einseitige Belastung der Beitragszahlenden bei Mehrkosten im Gesundheitswesen
  • Dynamisierung des Bundeszuschusses
  • Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen
  • Weitere Förderung der Rehabilitationsangebote
  • Stärkung der Selbstverwaltung – weniger Einfluss des Staates
  • Auskömmliche GKV-Finanzierung für ALG II/Bürgergeldempfänger
  • Eigenverantwortung und Selbsthilfe der Bürgerinnen und Bürger stärken und unterstützen

Als Interessenvertreter der Versicherten der DAK-Gesundheit haben wir, die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., die Interessen der Versicherten im Fokus.

Wir fordern daher:

Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

Tierfutter und Zeitschriften werden nur mit 7 Prozent Mehrwertsteuer (MwSt.) belastet. Arzneimittel hingegen werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz in Höhe von aktuell 19 Prozent belastet. Zur Entlastung der Beitragszahlenden fordern wir eine unverzügliche Senkung bzw. den Wegfall der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel.

Versandapotheken als Teil einer gesicherten Versorgung

Die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. spricht sich weiterhin für den Erhalt und gegen die Einschränkungen der Geschäftsfelder von Versandapotheken aus. Ein System, das den Wettbewerb zwischen Versand- und stationären Apotheken steigert und die Versorgungssicherheit auf dem Land (durch z. B. neue Anreize) gewährleistet, führt zum Wohle der Versicherten. Als Vertreter der Mitglieder steht die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. für einen Wettbewerb zwischen den Apotheken.

Freie Arztwahl

Die freie Arztwahl ist die Grundlage einer vertrauensvollen Arzt-/Patienten-Beziehung. Darüber hinaus muss in der medizinischen Versorgung dem Menschen mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung geschenkt werden.

Finanzierung in gleichen Teilen von Versicherten und Arbeitgebern

Die Arbeitgeber profitieren ebenfalls von den Errungenschaften und Leistungen der Kassen, so z. B. im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, dem Krankengeld etc.; daher haben wir uns für die Wiedereinführung einer gerechten paritätischen Finanzierung stark gemacht.

Unsere Forderung, die Arbeitgeber hälftig an der Finanzierung der Krankenkassen-beiträge (Allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag) zu beteiligen, war erfolgreich. Wir fordern auch für die Zukunft den Erhalt der hälftigen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Wir wollen eine starke und handlungsfähige Pflegeversicherung

Unsere Gesellschaft verändert sich demografisch zunehmend; auf Grund des medizinischen Fortschritts können sich immer mehr Menschen eines langen Ruhestandes nach Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit erfreuen und erreichen ein hohes Alter. Diese erfreuliche Tatsache bedeutet aber zugleich, dass viele ältere Menschen auf Hilfe und Pflege angewiesen sein werden. Jeder von uns möchte seiner Zukunft ohne Sorgen entgegensehen können und jeder von uns möchte seine Angehörigen, die jetzt bereits der Pflege bedürfen, gut versorgt wissen.

Darum ist die Pflegeversicherung ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der gesetzlichen sozialen Sicherungssysteme und muss entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen ständig verbessert und weiterentwickelt werden.

Gute Betreuung Zuhause und in Pflegeeinrichtungen

Für unsere DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. ist ein würdiges, möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter ein Recht jedes Einzelnen und da unsere Gesellschaft aktuell nicht ausreichend darauf eingestellt ist, wollen wir uns mit all unseren Möglichkeiten dafür einsetzen, eine gute Betreuung der pflegebedürftigen Menschen, sowohl Zuhause wie auch in den Pflegeeinrichtungen, in guter Qualität sicherzustellen.

Bessere Anerkennung der Leistungen des Pflegepersonals

Dazu gehört auch, dass die soziale Anerkennung der oft schweren und aufopferungsvollen Arbeit des Pflegepersonals einen höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft erhält.

Deshalb müssen Anreize geschaffen werden, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, um somit den künftigen Personalbedarf sicherzustellen. Hierzu gehört
z. B. die Verbesserung des Personalschlüssels in den Pflegeheimen, damit die Qualität gesteigert werden kann.

Es ist erforderlich, dass sich der Staat, d. h. sowohl die Länder als auch der Bund, bei der Finanzierung der Pflegeinrichtungen stärker engagiert.

Pflegestärkungsgesetze: Es braucht noch mehr

Wir begrüßen das neue Pflegestärkungsgesetz, das 2017 in Kraft getreten ist und eine deutliche Verbesserung in der Pflege unserer älteren Mitbürger mit sich gebracht hat. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert und dementielle Erkrankungen werden seither als pflegeverursachend bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Es bindet die Kommunen stärker in die Organisation der Pflege ein, damit der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden kann. So muss z. B. geeigneter Wohnraum für betreutes Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

Und es gab mehr: Die Pflegereform 2022

Zum 1. Januar 2022 ist eine weitere – leider nur kleine – Pflegereform in Kraft getreten. Sie wurde im Juni 2021 beschlossen und sieht finanzielle Entlastungen für Pflege­bedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen sowie höhere Versorgungs­leistungen vor. Im Detail wurden z. B. folgende Änderungen eingeführt:

Pflegeheimbewohnererhalten einen nach Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung gestaffelten  Dieser bezieht sich auf den Eigenanteil der Pflegekosten und beträgt bei einem Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung

    • in den ersten 12 Monaten                                          5 Prozent
    • bei mehr als 12 Monaten bis 24 Monate              25 Prozent
    • bei mehr als 24 Monaten bis 36 Monate             45 Prozent
    • bei mehr als 36 Monaten                                        70 Prozent.

Die Eigenanteile für Verpflegung und die Investitionskosten bleiben hierbei unberücksichtigt.

Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 wurden um fünf Prozent erhöht. Leistungs­beträge für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent.

  • Außerdem:
    Seit dem 01.09.2022 können Pflegeeinrichtungennur noch dann mit der Pflegeversicherung (Pflegekasse) abrechnen, wenn sie ihr Pflegepersonal nach Tarif bezahlen
  • Die pflegenden Angehörigen sind bei dieser aktuellen Pflegereform leer ausgegangen, sie fanden keine Berücksichtigung. Das ist umso bitterer, da der größte Anteil der pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen gepflegt wird und es nicht sein darf, dass dies von der Politik als selbstverständlich angesehen wird. Wir bleiben auch hier am Ball!

Stärkung Hospiz-Angebote

Die Stärkung unserer Hospize, stationär oder ambulant, war und ist für uns unverzichtbar, um jedem Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Wir haben uns erfolgreich für die Verbesserung der Finanzierung der Hospize eingesetzt und werden diesen Bereich weiterhin im Auge behalten!