Um unsere Ziele umzusetzen, packen wir an
Wir engagieren uns im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit, um in Ihrem Namen Einfluss auf Entscheidungen zur Gesundheitspolitik zu nehmen. Dafür arbeiten wir in den Ausschüssen des Verwaltungsrates, die folgende Aufgaben erfüllen:
Ausschuss für Gesundheits- und Sozialpolitik (AGS-VR)
Wenn man an „Krankenkassen“ denkt, denkt man an die Bekämpfung von Krankheiten und die Zahlung der Behandlung. Und der Ausschuss für Gesundheit und Sozialpolitik beschäftigt sich mit neuen Arten der Behandlung und Pflege, mit digitalen Gesundheitsanwendungen und allen neuen Tendenzen des Gesundheitsmarktes. Er ist der Ausschuss, der für die Unterschiede der DAK-Gesundheit zu den Mitbewerbern sorgt. Denn was viele nicht wissen: Gesetzliche Krankenversicherungen unterscheiden sich in den individuellen Leistungen. Ein Beispiel ist die Zahnreinigung – der AGS hat noch jüngst dafür gesorgt, dass Schwangere und Angehörige diese als Leistung erhalten. Warum? Weil jede Infektion – und kommt sie vom Partner – die Entwicklung des Kindes gefährden kann.
Ausschuss für Organisation und Personal (AOP-VR)
Der Ausschuss für Organisation und Personal nimmt die Entwicklung der Kasse und das wichtige Gut der Mitarbeiter:innen in den Mittelpunkt der Arbeit. Diese Ausschuss entscheidet über neue Abteilungen, begleitet die Entwicklung von Mitarbeiter:innen durch interne Schulungen und Ausbildungsangebote. Er ist nimmt auch die Beziehungen zu externen Dienstleistern ins Visier.
Finanzausschuss (FA-VR)
Ohne Geld und eine ordentlichen Finanzplanung können wir und die Kassen (Krankenkasse, Pflegekasse) sowie die Rentenversicherung ihre Aufgaben nur schwerlich umsetzen. Daher legen wir besonderen Wert auf eine auskömmliche und wirtschaftliche Haushaltsführung. Denn an manchen Punkten kann man sparen – an anderen darf man es nicht. Jedenfalls soll eine Finanzplanung nicht zu Lasten der Kranken und Bedürftigen gehen. Dafür sollen unsere Mitglieder im Finanzausschuss sorgen.
Hauptausschuss (HA-VR)
Der Verwaltungsrat der Kranken- und Pflegekasse hält einmal im Quartal seine Sitzungen ab. Doch mache Dinge bedürfen einer schnelleren Entscheidung. daher tagt der Hauptausschuss, die zentrale Entscheidungseinheit unter dem Verwaltungsrat in den anderen Monaten. Er hat in manchen Dingen eine subsidiäre Kompetenz, in anderen Bereichen ist er originär zuständig.
Widerspruchsausschüsse (WA)
Wer mit einer Entscheidung der Kasse nicht einverstanden ist, kann und muss einen sog. Widerspruch einlegen. Den prüft die Verwaltung der Kasse. In einigen Fällen wird bereits jetzt die Leistung gewährt. In anderen Fällen möchte die Kasse das Begehren ablehnen – muss es zuweilen, wenn das Gesetz keinen Spielraum zulässt. Um ein langdauerndes Gerichtsverfahren zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, dass sog. Widerspruchsausschüsse eingesetzt werden. Diese Arbeitsausschüsse, bei denen zu einem Mitarbeitenden der DAK-Gesundheit vier Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung zusammensitzen, prüfen die ablehnenden Entwürfe der Kasse und können an der einen oder anderen Stelle korrigierend eingreifen. Sie haben in bestimmten Bereichen eine an das Gesetz gebundene Entscheidungskompetenz, können z. B. Leistungen gewähren oder z. B. den Medizinischen Dienst zur erneuten Begutachtung beauftragen.
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