Das Programm der DAK Mitgliedergemeinschaft

Die soziale Selbstverwaltung ist als Kernbestandteil der Demokratie zu erhalten

Die soziale Selbstverwaltung ist ein Kernelement der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und ein prägender Bestandteil der Mitbestimmung der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist Garant des sozialen Friedens und steht für Solidarität und eine bedarfsgerechte, versicherten- und betriebsnahe sowie wirtschaftliche medizinische Versorgung. Permanente Aufgabe der sozialen Selbstverwaltung in der GKV ist es, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Patienten, die auf ausreichende und qualitativ hochwertige Leistungen ihrer Krankenkassen angewiesen sind, und den ebenso berechtigten Interessen der Beitragszahler in einer wirtschaftlichen sparsamen Mittelverwendung herbeizuführen. Diese Aufgabe setzt die Selbstverwaltung eigenverantwortlich und mit praxistauglichen Lösungen um.

Das Prinzip einer starken und bisher erfolgreichen Selbstverwaltung als wirksames Mitspracherecht hat sich bewährt und ist beizubehalten. Die Selbstverwaltung als demokratisches und bürgernahes Leitmotiv ist zu fördern. An der ehrenamtlichen und unentgeltlichen Mitwirkung ist festzuhalten. Dadurch garantiert die Selbstverwaltung die Unabhängigkeit der Sozialversicherung von staatlicher Verwaltung. Sie steht im direkten Kontakt zur Basis und kann so die Belange der Versicherten sachgerecht und lebensnah, ohne dass hier Interessenskollisionen entstehen (z. B. Gewerkschaften) einbringen. Wir, die DAK-Mitgliedergemeinschaft, sind unabhängig.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung versucht der Gesetzgeber, immer mehr Details sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite der Krankenversicherung zu regeln. Dabei überstimmt er die Gremien der Selbstverwaltung, die hier effektiver und kostengünstiger agieren könnten. Gleichzeitig beschneidet er permanent den Handlungsrahmen der Selbstverwaltung. Eine staatliche Regulierung und Einflussnahme wird strikt abgelehnt. Wir wollen keine Einheitsversicherung und keine Staatsmedizin.

Die politische Legitimation der Selbstverwaltung wird durch die Sozialwahlen hergestellt. Die Sozialwahlen bilden somit das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Wir sind für direkte Wahlen und gegen sog. „Friedenswahlen“.

Mitbestimmung und Parität

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden bis Anfang des 21. Jahrhunderts zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der allgemeine Beitragssatz wird vom Staat festgelegt und nicht mehr durch das Selbstverwaltungsparlament. Hiervon zahlen die Arbeitgeber nur die Hälfte. Da dieser Beitragssatz, wie vom Staat gewollt, nicht ausreicht um die Kosten der Kassen zu decken, müssen alle Mehrkosten und zukünftige Belastungen von den Versicherten alleine getragen werden. Wir fordern die hälftige Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenkassenbeiträgen.

Daneben ist festzustellen, dass über 50 Prozent der Versicherten keine abhängig Beschäftigten mehr sind. Neben 30 Mio. Beschäftigten sind 27 Mio. Rentner und 8 Mio. Hartz IV Sozialhilfeempfänger krankenversichert. Aufgrund der Entwicklungen beim Beitragsaufkommen, aber auch aufgrund des Versichertenstatus ist die Legitimation zur Mitbestimmung der Arbeitgeber im bisherigen Umfang in Frage zu stellen.

Außerdem ist die Sichtweise der Arbeitgeber oft rein nach Kostengesichtspunkten ausgerichtet. Auch ihre These, dass eine lohnbezogene Finanzierung zu steigenden Personalzusatzkosten bzw. Arbeitskosten führt, ist nicht nachzuvollziehen. Das Argument der steigenden Lohnnebenkosten im Gesundheitswesen wird überstrapaziert. Ihr Anteil an den Stückkosten ist eher marginal. Man kann hier davon ausgehen, dass ein Betrieb mit besonderen Gesundheitsangeboten gesündere und produktivere Mitarbeiter mit geringeren Ausfallzeiten durch Krankheit hat. Hierdurch lassen sich die Krankenversicherungs-Beiträge teilweise überkompensieren.

Unsere gesundheitspolitischen Forderungen:

  • Alle Versicherten müssen die notwendigen und ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen erhalten. Eine Rationierung von Leistungen und gesetzliche Einschränkungen jeglicher Art lehnen wir ab.
  • Die Absicherung der Risiken im Krankheitsfall muss für die Versicherten auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Daher lehnen wir Forderungen einer Festschreibung einer Beitragsobergrenze ab. Auch die Möglichkeit, pauschale Zusatzbeiträge zu erheben, wird grundsätzlich abgelehnt. Ebenfalls ist die paritätische Finanzierung durch Versicherte und Arbeitgeber wieder herzustellen. Die alleinige zusätzliche Belastung der Versicherten ist ungerecht und muss abgeschafft werden. Die Arbeitgeber dürfen sich nicht ihrer sozialen Verantwortung entziehen.
  • Die freie Arztwahl im Krankheitsfall bleibt die Grundlage einer vertrauensvollen Arzt-/Patientenbeziehung. Sie muss auch weiterhin gewährleistet und ausgebaut werden. Die Humanmedizin muss, bei allem technischen Fortschritt, der menschlichen und fürsorglichen Zuwendung mehr Aufmerksamkeit schenken.
  • In der Fläche, besonders in ländlichen Regionen, dürfen Ärzte keine finanziellen Nachteile erleiden, Nachfolgeregelungen für Hausärzte sind zu fördern. Daneben ist zukünftig zur besseren Betreuung der Versicherten in den Ballungsgebieten und Großstädten die Einrichtung von integrierten Versorgungsmodellen in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) fortzusetzen.
  • Wir setzen uns für ein wettbewerblich ausgerichtetes Gesundheitswesen ein, um für unsere Versicherten eine umfassende und qualitative Versorgung zu gewährleisten. Es muss weiterhin ein Wettbewerb unter den Krankenkassen möglich sein. Eine Einheitskrankenkasse lehnen wir ab.
  • Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist verbesserungsbedürftig, d. h. eine umfassende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist in Zukunft zu gewährleisten.
  • Vorsorge und Rehabilitation sind wichtige Maßnahmen zur Erhaltung und Stabilisierung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. Sie sind deshalb zu fördern. Im Bereich der Rehabilitation ist eine bessere versichertenträgerübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Versichertenträgern wünschenswert.
  • Die Versorgungsforschung und die Versorgungsangebote sind aufgrund der demographischen Entwicklung für eine älter werdende Gesellschaft zu forcieren.
  • Eigenverantwortung und Selbsthilfe der Bürger zu stärken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir als Selbstverwalter in einer Krankenkasse sehen das als besondere Verantwortung. Wir entscheiden im Interesse der Versicherten und Patienten über Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung, zur Gesundheitsförderung, zur Krankheitsverhütung, für Haushaltshilfen und Schutzimpfungen. Wir beteiligen uns aktiv an der Gestaltung des Gesundheitswesens und wirken mit an der inneren Organisation der Krankenkasse. Eine ortsnahe und versichertengerechte Betreuung durch die DAK ist für eine positive Entwicklung erforderlich. Deshalb setzen wir uns für ein bundesweit gut ausgebautes Servicenetz mit qualifizierten Fachkräften ein.

Geschichtlicher Hintergrund

Sogenannte Hilfsvereine waren die Vorläufer der heutigen Sozialversicherung. Diese Vereine waren geprägt und gegründet worden, um Hilfsbedürftigen in ihrer Not beistehen zu können. Dabei erstreckten sich die Hilfsvereine vornehmlich auf Personengruppen, die sich beruflich zusammenschlossen. Im Zuge der Industrialisierung erkannte der Staat die Notwendigkeit, im Rahmen seiner Verantwortung ähnliche Versicherungen allen Arbeitnehmern zuzugestehen. Im Zuge der Bismarck-Sozialreformen wurde ein Zweig zur sozialen Absicherung im Krankheitsfall, die gesetzliche Krankenversicherung, geschaffen.

Grundsätzlich war die Ausweitung der allgemeinen Krankenversicherung auf alle Arbeitnehmer ein richtiger und legitimer Schritt des Staates. Galt es doch, verbindliche Regeln, sprich Gesetze, zu schaffen, die für alle Versicherten einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung begründen. Damit kam aber erstmals der Gesetzgeber auch aufsichtsrechtlich in die Verantwortung. Die Einflussnahme des Staates hat dabei deutlich zugenommen. Hier gilt es, die Einflussnahme des Staates wieder auf die Setzung der Rahmenbedingungen zurückzuführen.

Mehr Selbstverwaltung - weniger Staat ist im Interesse unserer Versicherten unsere Handlungsmaxime.