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Versandhandelsverbot: Der falsche Weg!

Der Bundesgesundheitsminister hat aktuell einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente vorsieht.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der im Oktober 2016 entschieden hat, dass die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen das Unionsrecht verstößt.

Seither dürfen ausländische Apotheken den Versicherten in Deutschland, wenn diese verschreibungspflichtige Medikamente bestellen, Preisnachlässe und Boni gewähren.

Die Interessenvertretung der Apotheken bemüht sich seither, diese Möglichkeit durch eine Gesetzesänderung wieder verbieten zu lassen.

Aus Sicht der DAK-Mitgliedergemeinschaft wäre eine solche Regelung der falsche Weg und keinesfalls zeitgemäß. Sie würde im Widerspruch zur aktuellen Versorgungsrealität der Versicherten stehen. Das Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Medikamenten hätte für viele Versicherte erhebliche Nachteile und wäre mit unnötigen Kosten verbunden.

Gerade für Versicherte, die an einer chronischen Erkrankung leiden, gegen die sie über längere Zeit das/die gleiche(n) verschreibungspflichtige(n) Medikamente(s) einnehmen, stellt die Möglichkeit, sich diese „online“ zu bestellen eine gute Versorgungsmöglichkeit dar.

Auch Versicherte, die aufgrund ihrer Erkrankung ihre häusliche Umgebung nicht verlassen können oder in deren räumlicher Umgebung sich keine Apotheke befindet, profitieren von der Möglichkeit des Versandhandels.

Die DAK-Mitgliedergemeinschaft tritt deshalb dafür ein, dass es den Krankenkassen ermöglicht wird, auf Basis des Europarechts mit Versandapotheken Verträge abschließen zu können, die wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen beinhalten, so dass letztlich alle Versicherten hiervon profitieren.

Ein generelles Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente, wie dies im Gesetzentwurf vorgesehen ist, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Chronisch Kranke und Menschen mit eingeschränkter Mobilität hätten das Nachsehen.

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