Unsere Kasse – die DAK-Gesundheit
Eine leistungsfähige und unbürokratische Solidargemeinschaft.
Eine ortsnahe und versichertengerechte Betreuung durch die DAK-Gesundheit ist die Grundlage für eine positive Entwicklung unserer Kasse. Heute verfügt die DAK-Gesundheit über ein bundesweit gut ausgebautes Servicestellennetz.
Qualifizierte Fachkräfte, die laufend geschult werden, garantieren eine lebensnahe und persönliche Betreuung.
Eine größere Entscheidungsbefugnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort erhöht die Möglichkeit, der individuellen Lage des einzelnen Versicherten bzw. der einzelnen Versicherten besser gerecht werden zu können.
Die persönliche Betreuung der Mitglieder und die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Schwerpunkte im Tätigkeitsfeld der Leiterinnen und Leiter der Service- und Vertriebsstellen auf allen Ebenen.
Verwaltung und Dienstleistung der DAK-Gesundheit sind durch Ausbau und Weiterentwicklung moderner Informationssysteme ständig zu verbessern. Dabei kommt dem Schutz personenbezogener Daten der Versicherten eine große Bedeutung zu. Dem stehen auch Kooperationen auf Verwaltungsdienstleistung und IT-Ebene nicht entgegen.
Durch Stärkung der Finanzhoheit und der Satzungsautonomie können bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben die Interessen der Versicherten gegenüber politischen Zielen stärker berücksichtigt werden. Die Selbstverwaltung der DAK-Gesundheit muss deshalb Gestaltungsfreiheit haben.
Die Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen muss gerechter werden. Ein fairer Wettbewerb unter den Krankenkassen ist hierzu eine unabdingbare Voraussetzung. Es darf nicht sein, dass Kassen mit vielen jungen Versicherten mehr Geld aus dem Fonds erhalten als diese für die Versorgung ihrer Versicherten benötigen, während bei Kassen mit vielen kranken und älteren Menschen die Zuweisungen nicht ausreichen um die Leistungsausgaben zu decken.
Junge Menschen müssen für die Mitgliedschaft in der DAK-Gesundheit interessiert werden, um die Versichertengemeinschaft durch einen ständig erneuernden Generationenvertrag lebendig zu erhalten. Das kann nachhaltig nur über eine Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer erfolgen.
Alle Mitglieder der DAK-Gesundheit haben Anspruch auf volle und umfassende Behandlung im Krankheitsfalle. Eine Ausgrenzung von so genannten Risiken darf nicht stattfinden.