Leistungen zugänglich machen

Wir wollen, dass Kranken- und Erwerbsunfähig-Versicherten die notwendigen Leistungen zur Heilung bzw. Linderung ihrer Leiden uneingeschränkt zugänglich gemacht werden.

Leistungen zugänglich machen

Wir wollen, dass kranken und erwerbsunfähigen Versicherten die notwendigen Leistungen zur Heilung bzw. Linderung ihrer Leiden uneingeschränkt zugänglich gemacht werden.

Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben. Die Weiterentwicklung und die neuen Wege in der Medizin und Rehabilitation müssen allen Betroffenen zugänglich sein, wobei die entscheidende Bedeutung der Mitwirkung bei Prävention und Therapie den Betroffenen bewusst gemacht werden muss. Die menschliche Zuwendung in der Humanmedizin ist vor allen übrigen Leistungen zu sichern.

Eine umfassende Unterstützung z.B. durch Disease Managment Programme (DMP) ist zu gewährleisten. Dazu ist es erforderlich, dass der Informationsaustausch zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen besser verzahnt wird. Unnötige Mehrfachleistungen haben zu unterbleiben, damit finanzielle Spielräume nicht unnötig verbraucht werden. Wir wollen eine Versichertenkarte mit der Möglichkeit zum geschützten Zugang zu allen medizinisch notwendigen Daten. Der Zugriff auf die Karte darf nur vom Patienten, Arzt oder Leistungserbringer mit autorisiertem Zugang erfolgen. Alle Zugriffe auf Patientendaten dürfen nur über gesicherte Leitungen der gematik erfolgen, die vom Bundesamt für Datensicherheit freigegeben sind. Aber auch um Doppel-Untersuchungen zu vermeiden und falsche Anwendungen zu verhindern. Damit können die Strukturen im Gesundheitswesen effizienter gestaltet werden, ohne den gläsernen Patienten zu schaffen. Die Ausstellung von eRezepten soll zeitnah möglich sein. Diese sind über die sichere Gesundheitskarte abrufbar. Der zentrale Baustein einer zukunftsorientierten Telematikplattform muss in jedem Fall eine sichere Serverstruktur sein. Dies gilt in gleicher Weise auch für die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Wir erwarten dabei eine Verringerung des Missbrauchspotenzials.

Die Solidarität aller Versicherten ist die Basis. Eine sogenannte Eigenverantwortung durch Wahl einer privaten Vorsorge für Besserverdienende betrachten wir als Entsolidarisierung. Unsere Sozialsysteme sind gestaltbare Elemente einer freiheitlichen Gesellschaft. Jeder Selbstbedienungsmentalität ist bereits im Ansatz zu begegnen.

Die Möglichkeit der eigenen Mitgestaltung und Weiterentwicklung ohne Mitgliedschaft in Parteien und Gewerkschaften muss gegeben sein. Die Gängelung durch Gruppeninteressen sehen wir als falsche Steuerung durch Dritte an. Eine mit sinnvoller Satzungsautonomie ausgestattete Selbstverwaltung sollte engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, ihre Vorstellungen in die sozialpolitischen Diskussionen einzubringen.