Wir wollen, dass Sie gesund und arbeitsfähig bleiben.
Vorsorge ist besser als heilen!
Daher unterstützen wir alle Maßnahmen zur Gesundheitserziehung und Beratung im Einklang mit der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der Versicherten. Wir sorgen dafür, dass die Versicherungsträger ihrer Verantwortung gerecht werden, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Wobei die gesundheitlichen Aktivitäten grundsätzlich in der freien Entscheidung der Versicherten bleiben.
Prävention und Prophylaxe
Aufklärung über Prävention und Prophylaxe auch bei Suchtkrankheiten gehört zur Aufgabenstellung der Kranken- Rentenversicherung. Auf diesem Sektor ist mit den dort tätigen Organisationen eng zusammen zu arbeiten.
Die Zahnprophylaxe, vor allem bei Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen, ist weiter auszubauen.
Eine Entwöhnung (Alkohol, Tabak, Drogen und Psychopharmaka) darf nicht erst im Berufsleben angegangen werden. Das Übel muss bereits in der Entstehungsphase bekämpft werden. Dazu gehört bereits eine Aufklärungsverpflichtung im Schulalltag.
Wo Selbsthilfe möglich ist, soll eine Förderung erfolgen. Sei es beim Einzelnen, in der Familie oder in Gruppen.