Wir wollen eine starke und handlungsfähige Pflegeversicherung
Unsere Gesellschaft verändert sich demografisch zunehmend; auf Grund des medizinischen Fortschritts können sich immer mehr Menschen eines langen „Unruhestandes“ nach Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit erfreuen und erreichen ein hohes Alter. Diese erfreuliche Tatsache bedeutet aber gleichzeitig, dass viele ältere Menschen dann auf Hilfe und Pflege angewiesen sein werden. Jeder von uns möchte seiner Zukunft ohne Sorge entgegensehen können und jeder von uns möchte seine Angehörigen, die jetzt bereits der Pflege bedürfen, gut versorgt wissen.
Darum ist die Pflegeversicherung ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der gesetzlichen Sozial-Sicherungs-Systeme und muss entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen ständig verbessert und weiterentwickelt werden.
Für unsere DAK Mitgliedergemeinschaft ist ein würdiges, möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter ein Recht jedes Einzelnen und da unsere Gesellschaft aktuell nicht ausreichend darauf eingestellt ist, wollen wir uns mit all unseren Möglichkeiten dafür einsetzen, eine gute Betreuung der pflegebedürftigen Menschen, sowohl Zuhause wie auch in den Pflegeeinrichtungen, in guter Qualität sicherzustellen.
Dazu gehört auch, dass die soziale Anerkennung der oft schweren und aufopferungsvollen Arbeit des Pflegepersonals einen höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft erhält. Es ist unverständlich, dass bei der Altenpflegeausbildung die Schüler ihre Ausbildung größtenteils selbst bezahlen müssen, während die Ausbildung der Pflege in Krankenhäusern vom Staat bezahlt wird. Es müssen Anreize geschaffen werden, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, um somit den künftigen Personalbedarf sicherzustellen. Der Personalschlüssel in den Pflegeheimen muss verbessert werden, damit die Qualität der Pflege gesteigert werden kann.
Hierzu ist es erforderlich, dass sich der Staat, sowohl die Länder als auch der Bund, bei der Finanzierung der Pflegeinrichtungen stärker engagiert.
Wir begrüßen das neue Pflegestärkungsgesetz, dass am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist und eine deutliche Verbesserung in der Pflege unserer älteren Mitbürger mit sich bringt, da es den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und auch dementielle Erkrankungen als pflegeverursachend würdigt.
Es bindet die Kommunen stärker in die Organisation der Pflege ein, damit der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden kann. So muss z. B. geeigneter Wohnraum für betreutes Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Pflegebedürftige Menschen haben auch oft Hilfebedarf, der weit über das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung hinaus geht. Dafür müssen gemeindenahe Dienste geschaffen und finanziert werden. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die es Pflegekräften erlauben, den Pflegbedürftigen auch mehr menschliche Zuwendung zukommen zu lassen.
Die Stärkung unserer Hospize, stationär oder ambulant, war und ist für uns unverzichtbar, um jedem Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Wir haben uns für die Verbesserung der Finanzierung der Hospize eingesetzt und werden auch dieses Ziel, trotz bereits erreichter Erfolge, nicht aus den Augen verlieren.