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11. Mai 2017Dieter Schröder – Ein Kandidat im Portrait
18. Mai 2017Die finale Phase der Sozialwahl 2017 hat begonnen. Wahlberechtigte Versicherte der DAK-Gesundheit, die ihr Votum bei der Sozialwahl 2017 noch nicht abgegeben haben, müssen sich mit dem Ausfüllen des Stimmzettels und dessen Rücksendung beeilen, denn die finale Phase der Sozialwahl endet bereits in knapp zwei Wochen. Mitgezählt werden alle Stimmzettel, die bis zum 31. Mai 2017 beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sind!
Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft wendet sich deshalb an alle wahlberechtigten Versicherte der DAK-Gesundheit, die bisher von ihrem Wahlrecht noch nicht Gebrauch gemacht haben. Er bittet sie, auf dem Stimmzettel der DAK-Gesundheit ihr Kreuz hinter der Liste ihrer Wahl zu machen, danach den Stimmzettel in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken und diesen schnellstmöglich in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post zu werfen und auf diesem Weg – natürlich portofrei!!! – an den Wahlausschuss der DAK-Gesundheit zurückzusenden. Die DAK Mitgliedergemeinschaft kandidiert bei der DAK-Gesundheit mit der Liste 1!
Auch für die wahlberechtigten Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) gilt, dass der rote Wahlumschlag am 31. Mai 2017 beim dortigen Wahlausschuss vorliegen muss. Die DAK Mitgliedergemeinschaft kandidiert bei der DRV Bund mit der Liste 8.
Ca. 4,8 Millionen Versicherte der DAK-Gesundheit sind aufgerufen, ihr Versichertenparlament, d. h. den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit, aktiv im Rahmen der Sozialwahl 2017 zu wählen. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens 31. Mai 2017 beim Wahlausschuss eingegangen sein. Danach eingehende Stimmzettel können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen über die Sozialwahlen 2017 finden Sie im Internet, z. B. unter www.sozialwahl.de.