VR-Vorsitzender Schröder appelliert an die neue Bundesregierung – Viele Änderungen sind dringend! erforderlich
28. März 2018
DAK MG: Die hohen deutschen Standards bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien und Arzneimitteln dürfen nicht aufgegeben werden!
4. April 2018
VR-Vorsitzender Schröder appelliert an die neue Bundesregierung – Viele Änderungen sind dringend! erforderlich
28. März 2018
DAK MG: Die hohen deutschen Standards bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien und Arzneimitteln dürfen nicht aufgegeben werden!
4. April 2018
Zeige alles

Walter Hoof, Fraktionsvorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft: Statement im Verlauf der VR-Sitzung am 27.03.2018 zu aktuellen Themen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

nach einer langen Hängepartie, auf die Ursachenbewertung möchte ich hier nicht eingehen, hat unsere Republik nun eine neu schwarz-rote Regierung und für uns von großer Bedeutung, einen neuen Gesundheitsminister.

Jens Spahn von der CDU, auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik kein Unbekannter, hat vor drei Wochen das neu Amt angetreten.

Bis zu einem kurzen Wechsel als Staatssekretär im Finanzministerium, war er sowohl als Mitglied im Gesundheitsausschuss, und auch als Staatssekretär im Gesundheitsministerium eng mit der Gesundheitspolitik verbunden. Er zeichnet sich durch hohe Fachkenntnisse, aber auch durch Ecken und Kanten aus, was er bereits in den ersten Wochen seiner Amtszeit dokumentiert hat.

Herr Spahn muss nun die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umsetzten. Pikanterweise hat er bei dieser Koalitionsvereinbarung nicht mitgewirkt. Im Vorfeld bezog er zu einigen Vereinbarungen, zum Beispiel dem Internethandel der Apotheken, eine andere Position als im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir sind gespannt wie er diese Widersprüche auflöst.

Walter Hoof, DAK MG

Walter Hoof,
DAK MG

Der Koalitionsvertrag sieht einige, uns stark betreffende Regelungen vor:

  • Wiedereinführung der Beitragsparität

Zum einen die Beitragsparität. Versicherte und Arbeitgeber sollen den gleichen Krankenkassenbeitrag zahlen. Bisher mussten die Versicherten alle über den Grundbeitrag von 14,6 % hinausgehenden Beitrag selbst zahlen. Die Frage ist nur welche Parität ist gemeint. Ist es der Beitrag also Grundbeitrag von 14,6%-Punkten plus dem vom Schätzerkreis festgesetzte Bedarf von aktuell 1,0% -Punkten, oder soll die Beitragsparität einschließlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages, also dem gesamten Beitrag einer Kasse, den z. B. auch die DAK-Gesundheit erhebt, festgesetzt werden?

Für unsere Kasse hat das weitreichende Folgen. Sollte der Zusatzbeitrag für den gesamten Beitrag einer Kasse festgelegt werden, haben Arbeitgeber – im Gegensatz zu hälftigen Grundbeitragsfinanzierung – ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter in eine für die Arbeitgeber günstige Kasse wechseln, da dies auch ihren Krankenkassenbeitrag reduziert.

Die DAK-Gesundheit stellt sich auf die verschiedenen Varianten ein. Auch der Verwaltungsart wird sich in einer besonderen Veranstaltung mit der Problematik befassen.

  • Kostendeckende Beiträge für ALG II-Bezieher

Ein weiterer Punkt des Regierungsprogrammes ist die schrittweise Einführung eines kostendeckenden Beitrages für ALG II – Bezieher. Da hier bisher eine große Unterdeckung herrscht und Krankenkassen deutlich mehr Geld für Leistungen dieser Versicherten ausgeben als Ihnen erstattet wird. Die DAK Mitgliedergemeinschaft begrüßt die Absicht, einen kostendeckenden Beitrag einzuführen. Leider soll dieser Beitrag erst später erhöht werden, obwohl die Kosten auch heute schon entstehen. Bedenklich ist auch, dass für diese Maßnahme aktuell noch kein Posten im Haushalt eingeplant ist. Wir werden hier genau hinschauen und nachhaken müssen.

  • Reduzierung der Mindestkrankenbeiträge für kleine Selbständige

Ein aus unserer Sicht schwieriger Punkt im Regierungsprogramm, ist die die Reduzierung der Mindestkrankenbeiträge für kleine Selbständige. Diese Senkung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits fallen die Kosten für Selbständige in der aktuellen Beitragshöhe bei den Kassen an, anderseits sind viele klein Selbständige nicht in der Lage die Beiträge in der bisherigen Höhe zu zahlen. Es haben sich hohe Beitragsrückstände bei den Krankenkassen aufgebaut, da viele kleine Selbständigen ihren Beitrag aufgrund des geringen Einkommens nicht bezahlen können. Die DAK Mitgliedergemeinschaft hält unter Betrachtung der gesamten Problematik die Beitragssenkung für gerechtfertigt und begrüßt diese.

  • Stärkung der Selbstverwaltung

Die Koalition hat sich ebenfalls die Stärkung der Selbstverwaltung auf ihre Fahnen geschrieben. Konkrete Wünsche wie diese aussehen soll, hat die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter in einem 10–Punkte Programm niedergelegt. Dieses umfasst unter anderem:

  • Online–Wahlen,
  • geringere Anforderungen an die Teilnahme von Organisationen an den Wahlen,
  • die finanziellen und rechtlichen Regelungen der Selbstverwalter sollen verbessert werden
  • und vieles mehr.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Vorschläge auch umgesetzt werden und nicht wie beim sogenannten „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“, bei dessen Entwurf es sich eher um ein „Selbstverwaltungsschwächungsgesetz“ handelte, die geplanten Änderungen sich nicht ins Gegenteil verkehren.

  • Mehr Staat und weniger Selbstverwaltung – ist der falsche Weg!

Überhaupt scheint sich die Tendenz zu immer mehr Staat und weniger Selbstverwaltung breit zu machen. Beispielsweise soll beim „Medizinische Dienst der Krankenkassen“ (MDK) die „Unabhängigkeit“ gestärkt werden. Schon jetzt sitzen Vertreter der „Unabhängigen Patientenvertretungen“ in den Gremien des MDS. Für uns stellt sich die Frage wie unabhängig sind diese Organisationen und wer finanziert sie? Auf deren Internetseiten finden sich hierauf keine Hinweise. Im Übrigen ist durch die rechtliche Konstruktion der MDKen sichergestellt, dass eine Einflussnahme der Krankenkassen auf eine Begutachtung ausgeschlossen ist. Ähnliche Bestrebungen sind beim Gemeinsamen Bundesausschuss „GBA“, der gemeinsamen Vertretung von Leistungserbringern und den Krankenkassen, geplant. Diesen Tendenzen zur Aushöhlung der Selbstverwaltung stehen wir von der DAK Mitgliederschaft sehr kritisch gegenüber.

  • Organisatorische Veränderungen und finale Umstellung auf das leistungsfähiges EDV-System

Nachdem die DAK-Gesundheit das Jahr 2017 erfolgreich beendet hat, sieht sich die Kasse im laufenden Jahr und 2019 großen Herausforderungen gegenüber. In diesem und nächsten Jahr wirkt sich die Anpassung des Personalbestandes auf die gesunkenen Versichertenzahlen besonders stark aus. Dies stellt hohe Herausforderung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kasse. Wir bedanken uns jetzt schon für das große Engagement vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Umstellungsphase erfordert. Aber auch die Versicherten bitten wir um etwas Geduld, wenn die Bearbeitung der Anliegen in diesen beiden Jahren des Überganges nicht in der gewohnten Weise erfolgt. Ebenfalls steht das Finale einer riesigen EDV-Umstellung im Herbst an. Dann sollen alle Versichertenkonten auf unser neues, modernes und leistungsfähiges EDV-System umgestellt sein. Diese Umstellung ist wiederum Voraussetzung für die finale Umsetzung der geplanten, wesentlichen organisatorischen Veränderungen in der Kasse.

  • Kasse befindet sich auf gutem Weg

Alles in allem sehen wir die DAK Gesundheit auf einem guten Weg in die Zukunft und wünschen dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierbei viel Erfolg.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Comments are closed.