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Antrag auf Zahnersatz seit 01.01.2023 nicht mehr in Papierform

Bei einer erforderlichen Zahnersatz-Behandlung wird ein Heil- und Kostenplan immer vor der Behandlung erstellt. Seit dem 01.01.2023 übermittelt Ihre Zahnarztpraxis den Heil- und Kostenplan bei entsprechenden Behandlungen elektronisch an die DAK-Gesundheit. Nach Prüfung des Antrags werden Sie, die Versicherten, von der DAK-Gesundheit schriftlich über das Ergebnis informiert. Ihre Zahnarztpraxis wird auf elektronischem Wege ebenfalls direkt informiert. Wichtig zu beachten ist, dass mit der Behandlung erst begonnen wird, wenn die DAK-Gesundheit den Antrag bewilligt hat, da andernfalls der Zuschuss nicht garantiert werden kann.

Auch Ihre Bonunsansprüche werden bei der Antragsbearbeitung festgelegt. Ihr Bonusheft können Sie auch noch bei der DAK-Gesundheit einreichen, wenn der Zahnersatz bereits genehmigt worden ist. Hierzu können Sie Ihr Bonusheft einfach, bequem und schnell auf www.dak.de/bonuszahnersatz hochladen.

Als DAK Mitgliedergemeinschaft im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit begrüßen wir diese Vereinfachung. Sie vermeidet unnötige Bürokratie und trägt dazu bei, dass die Bearbeitung des Antrages wesentlich beschleunigt wird. Die DAK Mitgliedergemeinschaft setzt sich seit Langem dafür ein, Arbeitsabläufe bei der DAK-Gesundheit verstärkt zu digitalisieren und damit zu beschleunigen, so Meinhard Johannides, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeineschaft e. V.

Übrigens: Sollte Ihre Zahnarztpraxis den Heil- und Kostenplan noch nicht digital übermitteln können, erhalten Sie ihn in Papierform. Diesen können Sie mit Kopien des Bonusheftes bei uns einreichen.

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