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Forderung der AGuM: Finanzierung der Rentenangleichung in Ost und West aus Steuermitteln

Der Bundesrat entscheidet am 07. Juli 2017 über die Neuregelung zu der Angleichung der Renten in Ost und West.

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Die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen – AGuM e. V. fordert im Vorfeld der Bundesratsentscheidung, dass die Finanzierung der Angleichung in voller Höhe aus Steuermitteln erfolgen muss.

 

 

Die Neuregelung zur Angleichung der Renten schafft bis zum Jahr 2025 ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West.

Bislang orientierte sich die Angleichung der Rechengrößen an der Lohnentwicklung in Ost- und Westdeutschland. Ab 2018 erfolgt sie davon unabhängig in jeweils sieben Schritten. Der aktuelle Rentenwert im Osten wird zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Sechs Jahre in Folge wird er um 0,7 Prozentpunkte heraufgesetzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße in den neuen Bundesländern werden in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils zum 1. Januar schrittweise an die Höhe des jeweiligen Westwerts angeglichen. Gleichzeitig fällt die Hochwertung der ab 2019 erzielten Entgelte der Versicherten von Jahr zu Jahr geringer aus, bis sie 2025 entfällt. Die Deutsche Rentenversicherung bekommt bis 2025 nur rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben für die Angleichung der Renten erstattet.

Da es sich bei der Angleichung der Renten in Ost und West um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, fordert die AGuM, dass die Finanzierung in voller Höhe aus Steuermitteln erfolgen muss.

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