Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstaedter-Preis verliehen
22. März 2017
forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln
30. März 2017
Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstaedter-Preis verliehen
22. März 2017
forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln
30. März 2017
Zeige alles

Gesetz: „Cannabis als Medizin“ ist in Kraft

Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Ziel ist die Verbesserung der Palliativversorgung. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern

Das Gesetz regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen. Bedingung dafür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein.

Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann. (Zitat: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe)

Für diese erweiterte Kostenübernahme sorgt eine Änderung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V): Künftig können neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis auch getrocknete Cannabisblüten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind.

Zukünftig soll in Deutschland auch ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Verantwortlich für die Umsetzung ist das BfArM als staatliche „Cannabisagentur“. Für die Übergangszeit soll die Versorgung mit Medizinalcannabis jedoch zunächst über Importe gedeckt werden.

Kontrollierter Anbau für gesicherte Qualität

Um den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland zu steuern und zu kontrollieren wird im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ eine Cannabisagentur eingerichtet. (Meldung vom 3. März 2017)

Begleitende Forschung

Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt: Dazu übermitteln Ärztinnen und Ärzte ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). So sollen Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.

Comments are closed.