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DAK Verwaltungsrat beschließt Positionspapier

reichstagskuppel-18-1-1642072.3Die DAK-Gesundheit fordert Reformen von der zukünftigen Bundesregierung. Der Verwaltungsrat der drittgrößten Krankenkasse plädiert unter anderem für eine Stärkung der Selbstverwaltung, für neue Finanzierungsmodelle sowie für eine kluge Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem „Gesundheitspolitischen Kompass“ hat das Parlament der DAK-Gesundheit einstimmig ein umfassendes Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 verabschiedet.

„Um das wertvolle stabilitätssichernde Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung auch für die Zukunft zu sichern, muss es weiterentwickelt werden“, heißt es in einem gemeinsamen Vorwort des Verwaltungsratsvorsitzenden Dieter Schröder und seines Stellvertreters Horst Zöller. Der Anspruch der DAK-Gesundheit sei es, ihren Versicherten medizinische Leistungen auf hohem Niveau zur Verfügung zu stellen, sie optimal zu beraten und ihnen leicht zugänglichen Service anzubieten.

Rückkehr zur Beitragsparität

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit kritisiert Einschränkungen der sozialen Selbstverwaltung durch die Politik und verlangt eine Wiederherstellung früherer Rechte durch die zukünftige Bundesregierung. Zentrale Forderungen: Die paritätische Finanzierung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber müsse wieder hergestellt werden. „Die Arbeitgeber müssen mehr Verantwortung für eine leistungsfähige und effiziente Gesundheitsversorgung übernehmen“, heißt es im Positionspapier. Zudem müsse der Gesamtbeitragssatz wieder durch die Krankenkassen festgelegt werden und nicht nur der von den Versicherten allein zu zahlende Zusatzbeitrag.

Die DAK-Gesundheit fordert darüber hinaus einen „fair justierten“ Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Derzeit würden „manche Krankenkassen ungerechtfertigt besser gestellt, andere systematisch benachteiligt“. Der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) sei aktuell nicht gerecht und biete unfaire Wettbewerbsbedingungen. Vielmehr sei derzeit z. B. entscheidend, in welcher Region eine Kasse ihre Versicherten habe. „Wir fordern eine Versorgungsstrukturkomponente für den Morbi-RSA, damit Krankenkassen in Regionen mit besonders günstigen Versorgungsstrukturen nicht weiter ungerechtfertigt bevorteilt werden“, erklärt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

Einheitliche Finanzaufsicht für alle Krankenkassen

Die Krankenkasse fordert zudem einen „Hochrisikopool“ für Erkrankungen mit extremen Ausgaben. Behandlungskosten ab einer Schwelle von 100.000 Euro sollten künftig zwischen den Kassen ausgeglichen werden. Darüber hinaus schlägt die DAK-Gesundheit vor, die Finanzaufsicht für alle Krankenkassen beim Bundesversicherungsamt zu bündeln. Die Landesaufsichten sollten künftig die Umsetzung der kollektiv- und selektivvertraglichen Regelungen überwachen.

Mit Blick auf den demografischen und technologischen Wandel erwartet die DAK-Gesundheit von der künftigen Bundesregierung mehr Freiheiten für Innovationen: „Verantwortungsvoll und klug eingesetzt kann die Digitalisierung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Prävention, des Services und der Kommunikation beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist die Gewährleistung der Datensicherheit.“ Die Telemedizin biete Chancen, vor allem in ländlichen Regionen die medizinische Versorgung älterer und chronisch kranker Menschen zu verbessern. Dafür sei das Fernbehandlungsverbot zu lockern. Grundsätzlich müsse sich die Digitalisierung mehr am Bedarf der Versicherten orientieren.

Finanzausgleich mit privaten Pflegekassen

Für eine Pflegereform schlägt die DAK-Gesundheit einen neuen Solidarausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung vor, um die Finanzierung langfristig zu sichern. Das Pflegerisiko bei Privatversicherten sei weitaus geringer, was zu großen Überschüssen bei privaten Versicherungsunternehmen geführt habe; Gelder, die der Pflegeversicherung insgesamt fehlen. Ein Finanzausgleich würde die gesetzliche Pflegeversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro entlasten.

Reform der Sozialwahl

In ihrem Positionspapier fordern die Verwaltungsräte der DAK-Gesundheit für die nächste Legislaturperiode auch eine Wahlrechtsreform der Sozialwahl, um die Akzeptanz bei den Wahlberechtigten zu erhöhen. Ziel der Reform sei es, Urwahlen bei den Sozialversicherungsträgern zu forcieren und diese möglichst zum Standard zu erheben. Zudem sollten Online-Wahlen bereits bei der kommenden Sozialwahl 2023 durchgeführt werden: Die Chance zur „Wahl per Mausklick“ könne die Wahlbeteiligung erhöhen und die Legitimation der sozialen Selbstverwaltung „bei der Ausübung ihrer für Gesellschaft und Staat so wichtigen Aufgaben steigern“.

Positionspapier der DAK-Gesundheit

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