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Morbi-RSA für einen fairen Wettbewerb zügig weiterentwickeln

In einer „Gemeinsamen Erklärung“ haben sich die Ersatzkassen, BKKen und IKKen dafür ausgesprochen, den Morbi-RSA für einen fairen Wettbewerb zügig weiterzuentwickeln. Sie fordern in einer gemeinsamen Presseerklärung: „Neue Bundesregierung muss Reformen beim Finanzausgleich der Kassen zügig angehen“

Nachfolgend zitieren wir die gemeinsame Erklärung vom 15.06.2017:

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) soll die Unterschiede in der Versichertenstruktur der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf die Faktoren Alter, Geschlecht und Morbidität ausgleichen. Dies geschieht nicht nur, um Risikoselektion der Krankenkassen zu vermeiden, sondern auch um einen chancengleichen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um eine gute Versorgung zu ermöglichen. Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen bekennen sich vollumfänglich zu diesem Ziel, kritisieren jedoch die aktuelle wettbewerbsverzerrende Ausgestaltung des Morbi-RSA. Sie begrüßen, dass die amtierende Bundesregierung ein Sondergutachten an den Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt (BVA) vergeben hat, um die Folgen relevanter Reformvorschläge empirisch abzuschätzen. Gebraucht wird ein gut funktionierender Morbi-RSA, um den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu stärken und eine effiziente und hochwertige Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Dazu erklären Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen gemeinsam:

1.  Der Morbi-RSA erfüllt die Aufgabe, Anreize für Risikoselektion zu verringern. Das übergeordnete Ziel, gleiche Wettbewerbschancen sicherzustellen, erfüllt er gegenwärtig aber nicht. Er muss deshalb reformiert werden.
2.  Der Morbi-RSA muss in Zukunft manipulationsresistenter und gerechter werden. Die heutigen Unterschiede im Zusatzbeitragssatz sind maßgeblich auf ungerechtfertigte Verzerrungen durch den Morbi-RSA zurückzuführen. Wir wollen einen Morbi-RSA, der Wettbewerbsverzerrungen ausschließt.

3.  Bei der Weiterentwicklung des Morbi-RSA darf man sich nicht einseitig auf statistische Gütemaße und ihre quantitativen Effekte konzentrieren. Er muss danach beurteilt werden, ob er Chancengleichheit im Wettbewerb herstellt. Das ist das qualitative Ziel, das der Morbi-RSA erfüllen muss.

4.  Dabei darf nicht nur die Versicherten- und Einzelkassenebene betrachtet werden. Es müssen auch die Wirkungen des Morbi-RSA auf der Ebene der Kassenarten mit in den Blick genommen werden. Diese bilden schließlich Haftungsverbünde.

5.  Wir erwarten, dass der Wissenschaftliche Beirat beim BVA die diskutierten Schwachstellen des Morbi-RSA analysiert und Lösungsvorschläge für die bestehenden Fehlallokationen aufzeigt.

6.  Wir fordern, dass die neue Bundesregierung bereits zu Anfang der neuen Legislaturperiode geeignete Maßnahmen ergreift, um die Über- und Unterdeckungen des Morbi-RSA auszugleichen und die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen so schnell wie möglich abzubauen.

7.  Der Morbi-RSA ist ein lernendes System. Zur Herstellung von Akzeptanz und Transparenz bedarf er einer kontinuierlichen Überprüfung im Sinne dieser Erklärung.

Gemeinsame Presseerklärung vom 15.06.2017

Gemeinsame Erklärung vom 15.06.2017

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