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Sozialwahl 2023: Bei den Krankenkassen soll auch das Online-Wahlverfahren möglich sein

Das Bundeskabinett hat am 18.12.2019 die vielfach und seit Langem geforderte Möglichkeit beschlossen, im Rahmen der nächsten Sozialwahlen, die im Jahr 2023 stattfinden, die zusätzliche Möglichkeit zu schaffen, die Wahlen online durchzuführen. Diuese Neuregelung betrifft bei den kommenden Sozialwahlen ausschließlich die gesetzlichen Krankenkassen; bei der Deutschen Rentenversicherung wird es 2023 weiterhin ausschließlich die Möglichkeit der Briefwahl geben.

Insbesondere die Ersatzkassen haben diese Möglichkeit bereits seit vielen Jahren gefordert.

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

Wir gehen davon aus, dass mit der Einführung der Online-Sozialwahl zum einen die Wahlbeteiligung gesteigert und zum anderen das Interesse an den Sozialwahlen – besonders auch bei jüngeren Versicherten – deutlich erhöht werden kann, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., in einer ersten Stellungnahme zu dem Kabinettsbeschluss.

Die Änderung der gesetzlichen Regelungen für die Sozialwahlen ab 2023 sollen im Rahmen des „Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch“
(7. SGB IV-Änderungsgesetz) und anderer Gesetze erfolgen. Entsprechend dem vorliegenden Kabinettsentwurf soll es künftig den gesetzlichen Krankenkassen möglich sein, in der jeweiligen Satzung zu regeln, dass neben der bisher praktizierten Stimmabgabe per „Briefwahl“ auch eine Stimmabgabe im „Online-Verfahren“ möglich ist.

Zur Umsetzung der Sozialwahlen im Online-Verfahren ab 2023 liegen – sobald die Verabschiedung des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erfolgt ist – noch zahlreiche Aufgaben vor uns, die es abzuarbeiten gilt.

Wenngleich es bei der Sozialwahl 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung beim bisherigen Briefwahlverfahren bleiben wird und somit in einem wichtigen Teilbereich keine Online Wahlen möglich sind, begrüßt die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. den Kabinettsbeschluss ausdrücklich, sagt deren Vorsitzender, Walter Hoof.

Walter Hoof: Mit der Einführung des Online-Wahlverfahrens bei den Sozialwahlen 2023 im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird die „Soziale Selbstverwaltung“ deutlich aufgewertet!

 

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