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Reha – Sie ahnen nicht, was Ihnen zusteht

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Reha. Schließlich sollen sie dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Doch immer wieder scheitern Patienten an der richtigen Antragsstellung. Wer hier einen Fehler macht, wird abgewiesen. FOCUS Online erklärt was Sie beachten müssen.

Durch die Reha können Menschen im Erwerbsleben bleiben oder wieder erwerbsfähig werden. Die Rehabilitation entlastet gleichzeitig aber auch die Versichertengemeinschaft: Wer wieder arbeitet, muss keine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, den Arbeitgebern bleiben qualifizierte Arbeitskräfte erhalten.

Wer bekommt Reha?

Ein Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme besteht, wenn:

  • die Erwerbsfähigkeit bereits gemindert oder aber erheblich gefährdet ist
  • die begründete Aussicht bestehen, durch eine Rehabilitation dem entgegenwirken zu können
  • Versicherten in der Lage sind, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken
  • bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Rentenversicherung erfüllt wurde

Es wird unterschieden zwischen:

  • medizinischen Reha-Maßnahmen (stationär oder ganztägig ambulant)
  • beruflichen Reha-Maßnahmen – auch Teilhabe am Arbeitsleben genannt (z.B. technische Hilfen zur Ausstattungen des Arbeitsplatzes Umschulungsmaßnahmen oder Hilfen für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs)

Unter welchen Voraussetzungen wird eine Reha bewilligt?

  1. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. „Das ist der Fall, wenn Betroffene in den letzten zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben“, erklärt Dirk von der Heide, Pressesprecher der gesetzlichen Rentenversicherung.
  2. Der Rentenversicherung muss ein ärztlicher Befundbericht vorliegen. Er gehört zu denAntragsformularen. Liegt kein Befundbericht vom behandelten Arzt vor, wird ein ärztlicher Gutachter eingeschaltet.

Was ist zu beachten, wenn man eine Reha beantragt?

Patienten müssen einen Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Dafür gibt es einen Vordruck im Internet. Sie bekommen ihn aber auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, bei den Krankenkassen, den Versicherungsämtern der Stadt und bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern oder Versichertenältesten der Rentenversicherung, die in der Nachbarschaft wohnen. „Die Rentenversicherung berät Patienten auch bei der Antragstellung und hilft beim Ausfüllen des Antrags“, sagt von der Heide. Die Adressen finden Sie im Internet.

Der Antrag sollte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesendet werden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen den Antrag vorab durch die Krankenkasse bestätigen.

Wie sollte man bei der Beantragung einer Reha am besten vorgehen?

In erster Linie weiß der behandelnde oder Hausarzt, ob eine Reha sinnvoll ist. Alternativ kommen auch Betriebs- und Werksärzte in Betracht. Die kennen die Arbeitsplätze in einem Unternehmen und wissen wo mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten liegen.

Kann man sich eine stationäre/nicht-stationäre Maßnahme wünschen?

„Ja, es besteht ein Wahlrecht des Versicherten“, sagt von der Heide. Sie können gleich bei der Antragstellung zwischen einer ambulanten und einer stationären Reha-Maßnahme wählen. Die letztliche Entscheidung liegt bei der Rentenversicherung.

Kann man sich einen Ort wünschen?

Auch das sei laut von der Heide möglich. Am besten sei es, wenn man den Klinikwunsch im Antrag mitteilt. Es kommt darauf an, ob der Patient mit seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Einrichtung bedarfsgerecht behandelt wird. Das Behandlungskonzept der Wunschklinik müsse daher zum Krankheitsbild passen.

Wie lange dauert die Bewilligung der Reha?

In der Regel wird die Reha innerhalb von drei Wochen bewilligt, es sei denn, ein ärztliches Gutachten ist erforderlich.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Beantragung einer Reha?

„Viele Reha-Antrag sind nicht vollständig ausgefüllt“, sagt von der Heide. Im Zweifel solle man sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder durch einen Versicherungsberater der Rentenversicherung beraten lassen. Ein weiterer Fehler sei die Adressierung des falschen Rentenversicherungs-Trägers. Welcher Träger für Sie zuständig ist, sehen Sie auf der Renteninformation, die Ihnen jährlich zugesandt wird. Wenn Sie den Antrag an den falschen Rentenversicherungsträger verschickt haben, wird der Antrag zwar an den richtigen Träger weitergeleitet. Doch die Bearbeitungszeit verlängert sich.

Altersrentenbezieher können Reha-Leistungen der Rentenversicherung nur bei onkologischen Erkrankungen erhalten.

Quelle: focus online vom 23.03.2017
Autorin: Tatjana Grassl

 

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