forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln
30. März 2017Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrats – Statement im Verlauf der Verwaltungsratssitzung
3. April 2017Walter Hoof, Fraktionsvorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft – Statement im Verlauf der aktuellen Verwaltungsratssitzung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
dies ist heute die letzte Sitzung des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit vor den Sozialwahlen im kommenden Mai.Im Gegensatz zu vielen anderen Kassen findet bei der DAK-Gesundheit, wie auch beim den anderen Ersatzkassen, eine Urwahl statt. Die Versicherten können direkt entscheiden, wer ihre Interessen bei ihrer Krankenkasse vertritt. Dies ist leider bei den AOKen und vielen Betriebskrankenassen nicht möglich. Hier teilen die Gewerkschaften und Arbeitgeber die Sitze im Verwaltungsrat der Kassen untereinander auf, die sogenannte Friedenswahl. Rechtlich ist dieses Verfahren zulässig. In meinen Augen fehlt aber bei der sogenannten Friedenswahl die demokratische Legitimation der Verwaltungsräte, die Versicherten bei der Krankenkasse zu vertreten.
Wie wollen wir eine möglichst starke und autarke Selbstverwaltung von der Regierung fordern, wenn deren Vertreter nicht gewählt werden können? Bei der DAK-Gesundheit können unsere Mitglieder wählen, wie auch bei den anderen Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherungen Bund und Saarland. Und das ist gut so. Deshalb der Appell der DAK-Mitgliedergemeinschaft an unsere Krankenkassenmitglieder: Wählen Sie bitte per Briefwahl. Sie haben die Möglichkeit sich bei der DAK-Gesundheit zwischen sieben Gruppierungen zu entscheiden.
Im Verwaltungsrat ist mehrfach die ungerechte Verteilung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen debattiert worden. Wir als DAK-Gesundheit sind hier besonders negativ betroffen. Da in diesem Jahr Bundestagswahlen anstehen, ist es wichtig, dass wir uns hier rechtzeitig Gehör verschaffen, um die Fehler in der Verteilung der Mittel zu korrigieren und unsere Standpunkte zu aktuellen Themen zu artikulieren.
Deshalb haben wir in einer Sondersitzung des Hauptausschusses eingehend über unsere Forderungen und Standpunkte zur Sozialwahl diskutiert. Als Ergebnis wurde ein Papier erarbeitet, das sich „Gesundheitspolitische Kompass-Positionen der DAK-Gesundheit zur Bundestagswahl“ nennt.
Hier herrscht unter allen Gruppen im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit Einigkeit, Punkte wie gleicher Beitrag für Arbeitgeber und Versicherte, Reform des Risikostrukturausgleiches und vieles mehr, gemeinsam zu vertreten. Wesentliche Punkte der Forderungen aller Ersatzkassen finden sich ebenfalls in unserem Kompass wieder. Das gemeinsame Vorgehen aller im Verwaltungsrat und der Ersatzkassen begrüßen wir sehr. Wir werden diesen Punkt heute noch detailliert behandeln.
Es ist erfreulich, dass die einsame Entscheidung von Gesundheitsminister Gröhe, den Versandhandel von Medikamenten zu verbieten, keine Mehrheit, selbst in der Regierung, findet. Sie wird hoffentlich der Diskontinuität heimfallen und muss von der nächsten Bundesregierung gründlich diskutiert und mit Änderungen neu geregelt werden. Wir von der DAK-Mitgliedergemeinschaft vertreten die Ansicht, dass ein Versandhandel sehr wohl möglich ist, bei gleichzeitiger Versorgung durch die vor Ort vorhandenen Apotheken. Allerdings müssen hierzu noch Regelungen mit den Kassen und Apotheken getroffen werden. Das Thema wird uns noch ausführlich beschäftigen.
Die Stichworte EDV-Migration und Digitalisierung sind neben dem organisatorischen Umbau der DAK-Gesundheit große aktuelle Themen. Die erste Stufe der EDV-Umstellung im November 2017 hat gut geklappt. Hierfür möchten wir uns bei allen Beteiligten herzliche bedanken, besonders bei Herrn Bodmann, dem Leiter dieses großen Projektes. Zurzeit wird überprüft, ob eine Beschleunigung der weiteren Umstellungsschritte erfolgen kann. Wenn statt Herbst 2018 die letzte Umstellung im Mai 2018 stattfinden kann, bringt uns dies wirtschaftliche und organisatorische Vorteile. Wir hoffen, dass die Beschleunigung gelingt.
Aber auch auf die Digitalisierung unserer Kasse unter Federführung des CDO (Chief-Digital-Officer) Herrn Gerhards ist wichtig für die DAK-Gesundheit. Hier sollen die Aktivitäten der Digitalisierung gebündelt und nutzbringende Anwendungen für unsere Versicherten entwickelt werden. Erste Projekte wurden angekündigt. Wir sind gespannt auf das Ergebnis.
Ein Thema brennt uns von der DAK-Mitgliedergemeinschaft besonders unter den Nägeln. Die ambulante ärztliche Versorgung und Notfallversorgung insbesondere im ländlichen Raum. Hier gibt es einen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen, die sicherstellen müssen, dass Ein Arzt (Hausarzt) – außerhalb der Praxisöffnungszeiten in Notfällen – gerufen werden kann.
Bis vor wenigen Jahren wurde die Versorgung der Patienten von den örtlichen Hausärzten und Fachärzten an Wochenenden und außerhalb der Arztsprechstunden im Wechsel gut wahrgenommen. Seit etwa zwei Jahren geschieht dies durch eine Zentralisierung in oft weit entfernten Call-Centern der Ärzteschaft. Wo bisher drei Ärzte in den jeweils örtlichen Bereichen tätig waren, ist jetzt ein Arzt in einem Radius von über 50 KM tätig. Das ist sehr oft nicht ausreichend. Die Anfahrzeiten sind lang und wenn, was oft geschieht, ein zweiter Notfall eintritt, ist kein Arzt zu erreichen. Ebenfalls sind die Call-Center oft überlastet – und ortskundig sind sie in vielen Fällen auch nicht.
In den Notfällen in denen der Arzt nicht erreichbar ist, ein Besuch eines Allgemeinarztes das Problem aber gelöst hätte, wird oft die Notfallnummer 112 gewählt. Ein Rettungswagen kommt und der Transport ins Krankenhaus mit einem ein- bis dreitägigen Aufenthalt erfolgt. Die Kosten für diesen Einsatz liegen sicher deutlich über 2.000 Euro. Vorige Woche wurde solch ein Fall auch im WDR-Fernsehen dokumentiert. Ebenfalls werden oft die Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufgesucht, was zu den bekannten Problemen in den Ambulanzen führt.
Da die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag in vielen Fällen, wie geschildert, nicht nachkommen, fordern wir einen gemeinsamen Sicherstellungsauftrag zwischen Krankenkassen und Ärzten! In diesem Fall kann überprüft werden, ob die Versorgung ausreichend ist – und auch wirksam gegengesteuert werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit