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Sozialwahlen haben begonnen – Stärkung der Selbstverwaltung bleibt große Aufgabe – Stimmabgabe bis 31. Mai 2023

Seit ihrer Errichtung steht die deutsche Sozialversicherung auf basisdemokratischen Sockeln. Die Versicherten der Ersatzkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und einiger weiterer Sozialversicherungsträger entscheiden im Rahmen einer Urwahl alle sechs Jahre bei der Sozialwahl über die Zusammensetzung der Mitgliederparlamente, d. h. über die Zusammensetzung der Verwaltungsräte bei den Ersatzkassen und der Vertreterversammlung bei der DRV Bund.

Die so gewählten Vertreterinnen und Vertreter bestimmen die Geschicke der Sozialversicherungsträger der gesetzliche Kranken-, Renten- und der sozialen Pflegeversicherung. Die Sozialwahlen machen den Unterschied und grenzen damit das Selbstverwaltungssystem von einem allein staatlicherseits bestimmten Versorgungssystem ab.

„In einem staatlichen System hätten die Versicherten kaum eine Stimme und könnten ihre Interessen nicht selbst vertreten“, sagt Meinhard Johannides, stv. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM).

Die AGuM e. V. steht in der Sozialen Selbstverwaltung für Solidarität und soziale Gerechtigkeit, die langfristig und nachhaltig zu garantieren ist. Dazu gehört, dass die von den Beitragszahlenden in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung aufgebrachten Finanzmittel besonders geschützt werden. Eine wesentliche Forderung der AGuM e. V. ist, dass die Sozialleistungen auf hohem Qualitätsniveau mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten und so zu garantieren sind. Die Sozialwahl stellt ein sehr hohes, schützenwertes Recht und Gut dar.

„Der Versand der Wahlunterlagen ist in vollem Gange. Der Vorstand der AGuM e. V. empfiehlt daher, direkt nach dem Erhalt der Unterlagen zu wählen. Ihre Stimme zählt, wenn diese bis zum 31. Mai 2023 bei ihrer Ersatzkasse bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeht,“ so Meinhard Johannides. Er appelliert an die rd. 52 Mio. Wahlberechtigten, das Wahlrecht bei den Ersatzkassen und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wahrzunehmen.

Bei den Ersatzkassen können sich die Wahlberechtigten erstmals zwischen der bekannten Briefwahl und der Stimmabgabe im Online-Wahlverfahren entscheiden. Die Stimmabgabe bei der DRV Bund erfolgt weiterhin ausschließlich per Briefwahl.

 

Grafische Darstellung des Online-Wahlverfahrens bei den Ersatzkassen

 

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