Statement des Verwaltungsratsvorsitzenden der DAK-Gesundheit, Dieter Schröder, in der Verwaltungsratssitzung am 20.09.2018
21. September 2018Gemeinsam für eine starke Selbstverwaltung – DAK Mitgliedergemeinschaft informiert
21. September 2018Statement des stv. Fraktionsvorsitzenden der DAK Mitgliedergemeinschaft im Verlauf der Verwaltungsratssitzung am 20.09.2018
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es war ein langer‚ schwieriger und manchmal fast aussichtsloser Weg, auf den sich die DAK-Gesundheit nach ihrer Fusion mit der BKK-Gesundheit gemacht hat‚ um die bestehenden DAK-internen EDV-Systeme mit denen der moderneren Plattform iskv_21c zu verbinden bzw. darauf umzustellen.
Ein derart umfangreiches Datenvolumen unter Beachtung strengster Datensicherheit zu verändern war wohl den wenigsten Beteiligten von Anfang an klar. Trotz mancher Rückschläge wurde zielstrebig an dieser Mammutaufgabe gearbeitet und ein Ergebnis erzielt, welches sich nicht nur sehen lassen kann, sondern auch Gewähr dafür bietet, die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in eine bessere Lage bei der Betreuung unserer Kunden zu bringen.
Jetzt wird es darauf ankommen den Umgang mit den neuen Systemen schnell in die tägliche Praxis einfließen zu lassen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nötige Sicherheit dafür zu geben.
So ein umfängliches Projekt hat natürlich viele Helfer und Entwickler. Aber ohne strategische Steuerung und Kontrolle wäre ein solcher Prozess nicht wirklich durchführbar. Umso mehr gilt es heute, allen Beteiligten und Führungskräften Dank zu sagen.
Ein wesentliches Stück Arbeit ist gelungen, aber keiner will deshalb die Hände in den Schoß legen.
Der Umbau der Zentrale ist gerade in vollem Gange und wir sind gespannt, wie sich der Prozess, auch unter Beteiligung der Betroffenen, zu einem weiteren Baustein hin zu einer modernen Kasse entwickeln wird.
Ein uns alle interessierendes Thema unserer sozialpolitischen Aufgaben einer Kranken-/Pflegekasse ist die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach den Entwürfen des Gesundheitsministers.
Bessere Bedingungen für das Pflegepersonal, deutliche Aufstockung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeabteilungen, höhere Entlohnung, damit einhergehend größere gesellschaftliche Akzeptanz — alles Dinge die wir sofort unterschreiben würden.
Aber oft sind Dinge die gut gemeint sind, noch lange nicht gut gemacht.
Die Vorstellungen des Gesundheitsministers bezüglich der Vergütung des gesamten Pakets sind aus unserer Sicht längst nicht ausgewogen.
Der Vorsitzende hat bereits darauf hingewiesen, dass alle Anstrengungen seitens des vdek und des GKV-Spitzenverbandes darauf hinlaufen müssen, den Beitragszahler nicht gleich für alle (notwendigen) Verbesserungen heranzuziehen sondern die gesamtgesellschaftliche Verantwortung nicht aus dem Auge zu verlieren.
In Zeiten, in denen Zeitungen mit Bild auf die Finanzberge der Kassen verweisen lässt sich ein Finanzminister äußerst ungern auf Steuerzuschuß-Diskussionen ein.
Ein wichtiges Thema, mit neuer Dringlichkeit versehen, ist die verpflichtende Organspende. Man könnte meinen, dem kann man sich doch allen Ernstes nicht verschließen. Natürlich kommt es auf den Standpunkt des Betrachters an, welchem Verfahren man den Vorzug gibt. Wenn dann aber in Presseveröffentlichungen zu lesen ist, dass manche Krankenhäuser, nun sagen wir – kein überbordendes Interesse an Organentnahmen haben – aus Gründen der (zu) geringen Vergütungen, dann kommt zu dem eher ethischen Problem ein handfestes finanzielles hinzu. Aber die in Gang gekommene Diskussion muss eine Antwort dazu finden.
Allen gesunden Menschen ist daher zu empfehlen eine Entscheidung zu Gunsten von Organempfängern zu treffen.
Wir haben heute Informationen zum Verlauf unseres Haushaltes bekommen. Neben der Feststellung, dass sich der Verlauf im Wesentlichen an den geplanten Parametern orientiert, muss allerdings eine Steigerungsrate bei den Haupt-Leistungsbereichen (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhaus, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld) mit Sorge betrachtet werden. Es geht, sollte ich sagen, wieder einmal, um die Krankenhäuser. Derzeit mit 4 Prozent Steigerung zum Vorjahr.
Ein Problem für uns ist ja, dass eine Krankenhauseinweisung nicht mit uns im Vorfeld abgestimmt ist. Im akuten Fall natürlich völlig in Ordnung, im Falle von geplanten Operationen für uns nicht einschätzbar, insbesesondere die Notwendigkeit oder der Umfang der geplanten Maßnahmen. Eine Steuerung, auch zum Wohle des Patienten findet kaum statt. Nicht selten bestimmt das Klinikangebot einer Region deren Auslastung.
Vor nicht langer Zeit rühmten sich Landräte mindestens ein Kreiskrankenhaus in ihrem Beritt vorzuhalten. Aber die Zeiten haben sich geändert.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, Stichworte dazu sind: Abkehr einer tagesbezogenen hin zu einer fallbezogenen Vergütung, das Fehlen von qualifizierten Ärzten und Pflegekräften, knapper werdende Ressourcen wie zu geringe Investitionsmittel der Länder u.v.m. können in der Anzahl die bestehenden. Krankenhäuser nicht mehr die erforderliche Versorgungsqualität leisten.
Deshalb ist Krankenhausversorgungsplanung das Gebot der Stunde. Denn Fehl-, Über- und Unterversorgung können der Wettbewerb bzw. der freie Markt allein nicht ordnen. Und deshalb ist Weniger manchmal Mehr, ohne dabei Ängste zu schüren, die Versorgung in der Fläche wäre nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Ein letzter Satz zu einem für viele Betriebsrentenbezieher unsäglichen Sachverhalt.
Die Rückkehr zu einer „befriedigenden“ Lösung, Stichwort „halber Beitragssatz“, – kann aus unserer Sicht nicht über die Beiträge der Gesamtversicherten in der GKV führen‚ sondern ausschließlich über eine Steuerfinanzierung, auch schon deshalb, um weitere Gerechtigkeitsfragen auszuschließen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.