AGuM nimmt an konstruktivem Dialog mit den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen teil

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AGuM nimmt an konstruktivem Dialog mit den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen teil

Bekanntlich wurden die Mitgliederparlamente der Ersatzkassen sowie das Mitgliederparlament der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) anlässlich der Sozialwahl am 31. Mai dieses Jahres neu gewählt. Dabei fanden bei der Techniker Krankenkasse, der BARMER, der DAK-Gesundheit, der KKH und der Handelskrankenkasse (hkk) sogenannte Urwahlen statt – also Wahlen mit tatsächlicher Wahlhandlung.

Anhörung beim Bundeswahlbeauftragten und seiner Stellvertreterin Foto: © BWB/Rafalzyk

 

Die Versichertengemeinschaften der vorgenannten Kassen konnten gute Wahlergebnisse erzielen und sind überwiegend als Mehrheitsfraktionen in die Verwaltungsräte eingezogen. Nicht zufrieden zeigen sich die Verantwortlichen mit der geringen Wahlbeteiligung: „Viele Versicherte haben ihre Wahlmöglichkeit bei den Sozialwahlen 2023  nicht wahrgenommen, was individuell bestimmt gute Gründe haben wird. Wir hatten uns mit Blick auf die zahlreichen Aktivitäten der in der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften (AGuM) zusammengeschlossenen Gemeinschaften gerade in diesem Punkt mehr versprochen“, sagt Erich Balser der Vorstandsvorsitzende der AGuM.

Roman Weber, VR-Vorsitzender der DAK-Gesundheit, bei der Anhörung des Bundeswahlbeauftragten und seiner Stellvertreterin – Foto: © BWB/Rafalzyk

 

Die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß und seine Stellvertreterin Doris Barnett, die für die Durchführung der Wahlen Verantwortung tragen und diese zusammen mit den zur Wahl angetretenen Trägern und Gruppierungen hervorragend vorbereitet hatten, suchen ihrerseits nach Gründen für die geringe Wahlbeteiligung. Hierzu hatten sie für den 23.11.2023 zu einer Anhörung in das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Berlin eingeladen. Die Akteure der „Sozialen Selbstverwaltung“ (wie man die Versichertenparlamente auch nennt) waren in großer Zahl vertreten.

Im Vordergrund der Anhörung standen zwei Fragen: 1. Welche Rechte und Möglichkeiten benötigt die Selbstverwaltung, um ihre Aufgaben auch in Zukunft erfolgreich erfüllen zu können? 2. Was können die Selbstverwaltungen tun, um ihre Arbeit bekannter zu machen und wieder mehr Menschen davon zu überzeugen, an den Sozialwahlen teilzunehmen?

Roman Weber, VR-Vorsitzender der DAK-Gesundheit, bei der Anhörung des Bundeswahlbeauftragten und seiner Stellvertreterin – Foto: © BWB/Rafalzyk

Die AGuM war eingeladen und konnte sich in die Debatte einbringen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AGuM, Meinhard Johannides, der persönlich an der Gesprächsrunde teilgenommen hat, resümiert: „Wir sind nicht nur für den konstruktiven Austausch dankbar, sondern auch dafür, dass wir einige Auffälligkeiten rund um die Wahl, die sich aus unserer Sicht ergeben haben, direkt adressieren konnten. Gerade die Mitgliedergemeinschaften haben über verschiedene Kommunikationskanäle die Sozialwahl aktiv beworben. Leider konnten wir mit unseren Botschaften nicht alle Türen klassischer Medienhäuser öffnen. Dafür haben wir in den sozialen Medien Fuß fassen können, was sehr erfreulich ist. Wir konnten dort bekannt machen, wofür wir stehen und was unsere sozialpolitische Agenda ist.“

Peter Weiß und Doris Barnett haben eine Vielzahl von Punkten mitgenommen und versprachen, diese in die politische Debatte einzubringen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dankbar dafür und stehen für weiteren Austausch jederzeit zur Verfügung. „Es gilt, die Soziale Selbstverwaltung und damit auch die Sozialwahl in der Gesellschaft besser zu verankern. Nur so kann ein wichtiger Pfeiler unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gesichert werden“, so Meinhard Johannides, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AGuM.

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