Jahresmeldung an Rentenversicherung prüfen und aufbewahren
7. März 2022Anhörung zur Einführung einer Impfpflicht und deren Umsetzung über die Krankenkassen
21. März 2022Liebe Mitglieder,
erfreulicherweise können wir unsere Mitgliederversammlung – wie geplant – als Präsenz-Veranstaltung durchführen, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.
Entsprechend unserem Hinweis in der Einladung zur Mitgliederversammlung möchten wir Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden halten.
In Rheinland-Pfalz gilt bis einschließlich 02.04.2022 die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Danach gilt die 3G-Regelung, d.h. dass Sie bei Ankunft an unserem Tagungsort einen der nachfolgenden Nachweise vorlegen müssen:
- Ihren gültigen Impfnachweis (digital oder in Papierform) oder
- Ihren gültigen Genesenennachweis oder
- Ihren tagesaktuellen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden!).
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Mitgliederversammlung und wünschen Ihnen eine gute, sichere Anreise.
Vorstand der
DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
Weitere Details zur 32. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.