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Jahresmeldung an Rentenversicherung prüfen und aufbewahren

Walter Hoof, Vorsitzender der    DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.

Beschäftigte sollten die Jahresmeldung des Arbeitgebers an die Rentenversicherung nach Erhalt unbedingt prüfen und aufbewahren, rät Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.

Die jährlich vom Arbeitgeber zu erstellende Bescheinigung enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes. Diese Angaben sind für die spätere Rente sehr wichtig und sollten deshalb immer zeitnah überprüft werden, da falsche/unzutreffende Angaben die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche negativ beeinflussen können. Beschäftigte sollten daher stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen.

Abweichungen sollten dem Arbeitgeber mit Bitte um Korrektur mitgeteilt werden. Die Rentenversicherung empfiehlt außerdem, die Jahresmeldung gut aufzubewahren, denn sie dient als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge, so Walter Hoof abschließend.

 

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