Harald Steinwede: Die Sozialwahl hat begonnen – Mitmachen = Mitbestimmen
9. Mai 2023Sozialwahl 2023: Jetzt Online oder per Brief wählen – Umfangreiche Vorarbeiten haben sich gelohnt –
16. Mai 2023Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 10.05.2023 haben die Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes erklärt, dass es nach wie vor keine Lösung für eine nachhaltige und tragfähige Stabilisierung der Pflege gibt.
Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Pflegereform erfülle noch nicht mal die selbst gesteckten Ziele der Regierungskoalition und bürdet alleine den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern neue Lasten durch höhere Beiträge auf.
Die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. unterstützt die Aussagen der Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV Spitzenverbandes, denn nicht die Bundesregierung sondern die Beitragszahlenden müssen die zusätzlichen 6,6 Milliarden Euro durch höhere Beiträge finanzieren.
Die geplante Beitragserhöhung wäre dem Grunde nach nicht erforderlich, wenn der Bund die Corona-Kosten für die Sicherung der Pflege in Höhe von 5,3 Milliarden Euro erstattet hätte. Hinzu kommen weitere jährliche Aufwendungen der Pflegeversicherung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen; dabei handelt es sich um eine familienpolitische Leisung und nicht um eine Leistung der Pflegeversicherung.
Der Bund schuldet den Versicherten damit knapp neun Milliarden Euro, da es sich um Ausgaben für Leistungen handelt, die nichts mit der Pflegeversicherung zu tun haben und die somit durch Bundesmittel auszugleichen sind.
Die vorgesehene Begrenzung der Dynamisierung der Leistungen auf fünf Prozent bildet die realen Preisentwicklungen nicht ab. Der Schutz vor einer finanziellen Überforderung von pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen und den Beitragszahlenden darf nicht nur in schöne Worte verpackt sondern muss jetzt umgesetzt werden.