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Digitale Rentenübersicht: Chance für die demokratische Mitbestimmung

Walter Hoof, Vorsitzender des DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
und stellvertretender Vorsitzender der AGuM
Foto: © Privat

Die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V. (AGuM) begrüßt ausdrücklich, dass das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ den Bundesrat passiert hat:

„In den Krankenkassen entscheiden die Beitragszahler mit – dieses Prinzip hat der Bundesrat mit seiner Entscheidung gestärkt. Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt, die demokratische Institution Sozialwahlen zu modernisieren. Es erleichtert Ehrenamtlichen, sich zu beteiligen und Wählern, sich zu informieren“, erklärt Walter Hoof, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, angesichts der aktuellen Entscheidung zum „Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherung und zur Änderung anderer Gesetze“.

Hoof weiter: „Die Gesundheitspolitik hat in diesem Jahr das Prinzip des mitbestimmten, selbstverwalteten Gesundheitssystems nicht gerade gestärkt, ganz im Gegenteil. Umso erfreulicher ist, dass sich beim Thema Sozialwahl nun weiterhin etwas bewegt“.

In dem Gesetz werden unter anderem die Rahmenbedingungen für ein ehrenamtliches Engagement in der Selbstverwaltung der Krankenkassen erneuert: So sollen künftig nur noch halb so viele Unterstützerunterschriften im Vorfeld nötig sein, um mit einer eigenen Liste bei der Sozialwahl anzutreten. Hinzu kommt, dass künftig Vorschlagslisten für die Wahl veröffentlicht werden sollen, zudem sollen „Bekanntmachungen zur Wahl“ künftig auch online möglich sein.

Bereits das 7. SGB IV-Änderungsgesetz ebnete politisch den Weg, um im Rahmen eines Pilotprojekts künftig bei den Sozialwahlen auch eine Online-Wahloption anzubieten, so Walter Hoof abschließend.

 

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