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Einmalzahlung für Rentner im Dezember 2022

Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollen bis zum 15. Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro zum Ausgleich der hohen Energiepreise erhalten.

Das Bundeskabinett billigte eine entsprechende Vorlage des Arbeits- und Sozialministers. Die Koalitionsspitzen hatten sich wegen der hohen Energiepreise Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende verständigt.

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.  Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Einmalzahlung erfolgt durch die Rentenzahlstellen automatisch.

Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wird die Energiepreispauschale nicht angerechnet; sie unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Allerdings soll sie der Steuerpflicht unterliegen, wie das Ministerium weiter mitteilte.

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