Einmalzahlung für Rentner im Dezember 2022
6. Oktober 2022
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Aktuelle Übersicht des BfArM
14. Oktober 2022
Einmalzahlung für Rentner im Dezember 2022
6. Oktober 2022
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Aktuelle Übersicht des BfArM
14. Oktober 2022
Zeige alles

DAK Mitgliedergemeinschaft ist in Sorge wegen der langfristigen finanziellen Folgen rund um Long Covid

Meinhard Johannides, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben die Regeln des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) modifiziert, um dem zum Herbst hin erwarteten,

saisonalen Anstieg der Infektionszahlen entschieden entgegenzutreten. Das Gesundheitssystem einerseits und sonstige kritische Infrastruktur andererseits gilt es, zu schützen.

Zu den Neuregelungen, die auch als ,,Corona-Herbststrategie“ bezeichnet werden, gehören u. a. eine mit neuen Impfstoffen ausgestattete Impfkampagne, ein tagesaktuelles Pandemieradar, verzahnte Test- und Behandlungskonzepte sowie besondere Schutzkonzepte. Die neue Formel soll „3V“ lauten, worunter

  • Vorbereitet sein
  • Verhältnismäßigkeit wahren und
  • vulnerable Personen schützen

verstanden wird.

,,Es geht in Deutschland darum, den Widerstreit zwischen pandemischer Gefahrenabwehr und möglicherweise einsetzender Freiheitseinschränkungen in einem gesellschaftlichen Konsens aufzulösen. Es wird darum gehen, Maßnahmen umzusetzen, die gesellschaftlich erträglich und medizinisch wirksam sind. Masken leisten dabei wertvolle Dienste“, so Meinhard Johannides, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

Die Bundesländer werden zukünftig entscheiden, ob sie eine Maskenpflicht in Innenräumen aussprechen; ggf. soll eine Maskenpflicht auch für Außenveranstaltungen gelten. Zudem kann es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu Zugangsbegrenzungen kommen.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr soll eine Maskenpflicht umgesetzt werden. In besonderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann es darüber hinaus zur Anordnung einer Maskenpflicht aber auch zu Ausnahmen für getestete, zeitnahgeimpfte oder aber zeitnahgenesene Personen kommen. Eine pauschale Maskenpflicht an Schulen gilt als nicht gerechtfertigt; erneute Schulschließungen sollen unbedingt vermieden werden.

„Der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der vulnerablen Personengruppen vor den pandemischen Gefahren kann durch die Neuregelungen erreicht werden. Wir werden jedoch über den Herbst und auch über den Jahreswechsel hinaus lernen müssen, nicht zuletzt mit großer Eigenverantwortung gegen Covid19 vorzugehen“, so die Einschätzung des Vorsitzenden der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

Noch mehr in den Fokus der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die immer absehbarer werdenden Spätfolgen der Covid19-Pandemie genommen werden. Zu den als „Long Covid“ oder „Post Covid“ bezeichneten, langfristigen Symptomen, die über die Akutbehandlung von meist 4 Wochen hinaus bestehen können, können schwerwiegende Lungenschäden, Atemnot, Entzündungsreaktionen und Veränderungen an Organen, Fatigue, Bewusstseinsveränderungen und neurologischen Störungen hinzukommen.

,,Diese Effekte haben das Potenzial, zukünftig nicht nur die Seite der Leistungsausgaben, sondern auch die der Einnahmen zu beeinflussen. Hier werden nicht nur solidarische Anstrengungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch die der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig sein, um das Beitragsgefüge stabil zu halten“, gibt Meinhard Johannides von der DAK Mitgliedergemeinschaft zu bedenken.

Pflegende und betreuende Berufsgruppen können bei einer Anerkennung von „Long Covid“ oder „Post Covid“ als Berufskrankheit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen.

Comments are closed.