Nur noch wenige Tage besteht die Möglichkeit, sich an den Sozialwahlen 2023 zu beteiligen.
Deshalb bitten wir, die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., alle Wahlberechtigten, soweit noch nicht geschehen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Wahlstimme noch abzugeben.
Der Wahlbrief an den Wahlausschuss der DAK-Gesundheit und an den Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund muss bis zum 31.05.2023, 24:00 Uhr, dort vorliegen, damit die Stimme mitgezählt wird.
Sofern Sie bei der DAK-Gesundheit am Online-Wahlverfahren teilnehmen möchten, ist die zuvor genannte Frist ebenfalls einzuhalten; die Stimmabgabe muss auch hier bis zum 31.05.2023, 24:00 Uhr, erfolgt sein.
Deshalb: Mitwählen heißt mitbestimmen! Jede Stimme zählt!
Vielen Dank!