Die Ersatzkassen nehmen das Thema Lieferengpässe sehr ernst und begrüßen vor diesem Hintergrund die intensive Diskussion und erste politische Initiativen.
Um Lieferengpässe möglichst zu vermeiden, fordern wir:
- Erhöhung der Transparenz über das Liefer- und Marktgeschehen (vom pharmazeutischen Unternehmer (pU) über Großhandel (GH) bis in die Apotheken, auch unter Berücksichtigung der Krankenhausapotheken) und Offenlegung vorhandener Risiken in der Lieferkette
- Schaffung der Möglichkeit für die Versicherten, sich nach Erhalt des Rezeptes (spätestens bei Einführung des E-Rezeptes) im Vorfeld der Belieferung barrierefrei über die Lieferfähigkeit der Apotheke ihrer Wahl zu informieren
- Schaffung verbindlicher umfangreicher Meldepflichten bei drohenden oder bestehenden Lieferengpässen versorgungsrelevanter Arzneimittel, die über die derzeitig beabsichtigten Änderungen durch das GKV-FKG hinausgehen (z. B. mit Schaffung von Sanktionsmechanismen)
- Exportbeschränkung bis hin zum Verbot im Falle bestehender Lieferengpässe (für GH und Apotheken mit GH-Erlaubnis)
- Beibehaltung der bestehenden Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten auf Kassenebene und soweit möglich, bei Ausschreibungen die Anwendung des sogenannten Mehrpartnermodells
- Schaffung von Orientierungshilfen für die Substitution nicht lieferbarer Arzneimittel durch medizinische Fachgesellschaften, um medizinisches und pharmazeutisches Fachpersonal im Falle von Lieferengpässen im Handling zu unterstützen
- Arzneimittelproduktion in der EU als Thema der deutschen Ratspräsidentschaft 2020
- Ausweitung der Bevorratung für besonders versorgungsrelevante Arzneimittel im Krankenhaus sowie eine effektive und flächendeckende Überprüfung der Einhaltung bereits bestehender Bevorratungsverpflichtungen bei GH und Apotheken
- Legitimierung des bestehenden BfArM-Jour-Fixe zu Lieferengpässen als sogenannter „Beirat“ zur Beratung des BfArM unter Beteiligung des GKV-SV
- Ermöglichung des Vertriebes versorgungsrelevanter Arzneimittel mit sprachfremder Packungsbeilage aus dem EU-Wirtschaftsraum im Einzelfall mit behördlicher Erlaubnis bei unmittelbarer ärztlicher Anwendung
- Sozialrechtliche Verankerung der Vertragsstrafen- und Schadensersatzregelungen bei durch den pU versursachter Lieferunfähigkeit
(Stand: 05.12.2019)