Forderungspapier zur Verhinderung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln
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Lieferengpässe bei Arzneimitteln verhindern

In Deutschland besteht eine hohe Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln, das hat kürzlich auch das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt. Dennoch nehmen die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) das Thema Lieferengpässe sehr ernst. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat nun ein Forderungspapier entwickelt, in dem elf Maßnahmen beschrieben werden, wie mögliche Lieferengpässe in Zukunft vermieden bzw. zielführender gemanagt werden können. „Die Ersatzkassen wollen damit zu einer sachlichen Diskussion und differenzierten Betrachtung des Problems beitragen“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Wir machen Vorschläge, wie Lieferengpässe in Zukunft möglichst ausgeschlossen werden. Im Vordergrund muss die bestmöglichste Versorgungssicherheit stehen.“

Mehr Transparenz über das Liefer- und Marktgeschehen

Lieferengpässe können vielfältige Gründe haben und treten weltweit auf. Globale Lieferketten und die Konzentration auf wenige Wirkstoffhersteller, Qualitätsmängel, Produktions- und Lieferverzögerungen bei Rohstoffen sowie unternehmerische Entscheidungen wie Produktionseinstellungen oder Marktrücknahme können der Grund sein. Ziel muss es daher sein, mehr Transparenz über das Liefer- und Marktgeschehen (vom pharmazeutischen Unternehmen (pU) und Großhandel (GH) bis in die Apotheken, auch Krankenhausapotheken) zu schaffen. Risiken in der Lieferkette müssen offengelegt werden. Die Ersatzkassen begrüßen in diesem Zusammenhang auch die geplante behördliche Auflistung versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe.

Meldepflichten/Exportbeschränkungen/Vertragsstrafen

Um die Pharmahersteller mehr in die Verantwortung für ihre Lieferengpässe zu nehmen, sollten umfangreiche Meldepflichten bei drohenden oder bestehenden Lieferengpässen versorgungsrelevanter Arzneimittel eingeführt werden. Diese müssen auch über die beabsichtigten Änderungen im Rahmen des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel Sanktionsmechanismen und eine sozialrechtliche Verankerung von Vertragsstrafen- und Schadensersatzregelungen bei durch den pharmazeutischen Unternehmer verursachter Lieferunfähigkeit. Für Großhändler und Apotheken mit Großhandelserlaubnis sollten im Bedarfsfall auch Exportbeschränkungen bis hin zum Verbot im Falle bestehender Lieferengpässe eingeführt werden.

Rabattverträge/Mehrpartnermodell bei Ausschreibungen

Rabattverträge tragen wesentlich zu einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung bei. Entgegen einiger Behauptungen der Pharmaindustrie, Apotheken und Großhändler führen die mit den Krankenkassen vertraglich vereinbarten Lieferverpflichtungen zu einer besseren Planbarkeit für Arzneimittelhersteller, was letztlich auch die Liefersicherheit erhöht. Deshalb möchten die Ersatzkassen die bestehenden Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten auf Kassenebene beibehalten. Die Ersatzkassen praktizieren schon heute dort, wo es möglich ist, erfolgreich das Mehrpartnermodell bei Ausschreibungen, bei dem nicht nur einem Hersteller der Zuschlag erteilt wird, sondern mehreren Anbietern. Im Falle eines möglichen Lieferengpasses sorgt dies dafür, dass gleichwertige Arzneimittel-Alternativen zur Verfügung stehen.

Quelle: vdek

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