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Gesetzliche Krankenversicherung: Keine einseitige Belastung der Beitragszahler:innen!

Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hat in seiner Sitzung am 08.07.2022 die nachfolgende Resolution verabschiedet. Die Resolution wendet sich gegen die massive, einseitige Belastung der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen.

Die Beitragszahlenden sollen von dem erwarteten Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro, das hauptsächlich durch den Staat verursacht wurde, sage und schreibe 12 Milliarden Euro tragen. Die vom Bundesgesundheitsminister geplanten Maßnahmen sind nicht geeignet, die Finanzen der GKV nachhaltig zu stabilisieren; sie dienen allenfalls dazu, die Finanzlöcher notdürftig auf dem Rücken der Beitragszahlenden vorübergehend zu stopfen.

Der Vorstand der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. begrüßt die Resolution der vdek Mitgliederversammlung ausdrücklich und unterstützt die darin erhobenen Forderungen der Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung der Ersatzkassen.

Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, seinen Maßnahmenkatalog (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) zu überarbeiten und die einseitigen Belastungen der Beitragszahlenden zu streichen!

 

Resolution der Mitgliederversammlung des vdek

 

Die bekannten Inhalte für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz belasten die Beitragszahler:innen massiv. Dabei greift die Politik erneut in die Taschen der Beitragszahler:innen, um durch den Staat verschuldete Finanzlöcher mithilfe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notdürftig zu stopfen. Die Finanzierungslücke für 2023 liegt bei mindestens 17 Milliarden Euro. Da sind Unabwägbarkeiten wie Kostensteigerungen, der Ukraine-Krieg und die abflachende Konjunktur noch nicht eingepreist. Insgesamt sollen die Beitragszahler:innen davon einen Anteil von etwa 12 Milliarden Euro stemmen. Das ist ein viel zu hoher Anteil und wälzt die Folgen verfehlter Gesundheitspolitik nahezu vollständig auf die Beitragszahler:innen ab.

Es ist angekündigt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,3 Beitragssatzpunkte steigen soll. Das bedeutet eine jährliche Mehrbelastung für die Versicherten und Arbeitgeber:innen von 4,8 Milliarden Euro. Weitere 4 Milliarden Euro soll eine nahezu vollständige Abschmelzung der Finanzrücklagen der Krankenkassen auf die Mindestreserve auf 0,2 Monatsausgaben bringen. Zusätzlich sollen unsere Beitragsgelder im Gesundheitsfonds in Höhe von weiteren 2,4 Milliarden Euro durch die Absenkung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Deckung des Defizits beitragen. Alle zurückgelegten Beitragsmittel werden dadurch endgültig verfrühstückt. Damit gibt es keine Finanzreserven mehr in der GKV für die Jahre 2024 und Folgende.

Kritisch: Die Bundesregierung ist nicht bereit, die von der GKV für Sie wahrgenommenen Aufgaben zu finanzieren. Der Staat kommt seinen Verpflichtungen nicht nach und belastet stattdessen die Gemeinschaft der Beitragszahler:innen zusätzlich. Mit der Gewährung von Darlehen kann der Staat sich nicht aus seinen Verpflichtungen freikaufen. Die Darlehen müssen aus Beitragsmitteln bedient und zurückgezahlt werden und belasten die Finanzlage der GKV über 2023 hinaus.

Die vorgesehenen Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind ein Offenbarungseid einer kurzsichtigen Politik und ein Generalangriff auf die sozialen Sicherungssysteme und die Beitragszahler:innen. Das Vertrauen der Bürger:innen in die Zukunftsfähigkeit der GKV wird beschädigt. Dabei leistet die GKV als selbstverwaltetes System erfolgreiche Arbeit, nicht nur in der Pandemie. Diese Attacke auf die Soziale Selbstverwaltung werden wir nicht widerstandslos hinnehmen!

Wir fordern die Politik auf, das angestrebte Gesetzesvorhaben nachzubessern. Angesichts der einseitigen Belastung der Beitragszahler:innen fordern wir eine gerechte  Lastenverteilung. Die Leistungserbringer:innen und die Industrie  müssen einen höheren Anteil leisten. Wenn der Staat seiner ureigensten Verantwortung für die Gesundheitspolitik voll nachkommen würde, gäbe es überhaupt kein Finanzdefizit. Der Staat finanziert die Gesundheitsversorgung für ALG-II-Empfänger:innen nicht kostendeckend – obwohl höhere Beträge im Koalitionsvertrag verabredet wurden. Zudem sollte endlich die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden.

Der Bundesgesundheitsminister geht dringend notwendige Strukturreformen nicht an. Die vorgestellte Finanzplanung reicht allenfalls aus, um 2023 die Löcher zu stopfen. Dabei gäbe es nachhaltige Lösungen für die Jahre danach. Mehr als 73 Millionen Menschen in diesem Land bleiben damit im Unklaren, wie es weitergeht. Bereits 2024 droht ein gewaltiger Anstieg der Beitragssätze. Die vorgestellten Planungen sind mangelhaft. So sieht keine seriöse und zukunftsfeste Finanzierung der GKV aus!

Wir, die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen, fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die geplanten Maßnahmen im Sinne der Beitragszahler:innen gerechter zu verteilen und nachhaltiger zu fassen. Alle Erwartungen, dass mit diesem Gesetz wichtige Stellschrauben justiert werden, Wirtschaftlichkeitsreserven gehoben und langfristig die Finanzierung der GKV gesichert wird, sind zunichte gemacht. Der Minister hat den Beitragszahler:innen nicht  – wie von uns klar gefordert – reinen Wein eingeschenkt. Als Anwälte unserer Beitragszahler:innen müssen wir uns klar gegen den „Ausverkauf“ in der GKV stemmen.

Quelle: vdek

Die Resolution der vdek Mitgliederversammlung können Sie hier einsehen und herunterladen.

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