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Weiterhin höhere Hinzu­verdienst­grenze für Rentner

Die Hinzu­verdienst­grenze für Bezieher/innen vorgezogener Alters­renten wird auch im Jahr 2022 angehoben; sie beträgt wie im Jahr 2021 weiterhin 46.060 Euro.

Wegen der Corona-Krise und des Fachkräfte­mangels ist aktuell die Hinzu­verdienst­grenze für Rentner mit vor­gezogener Altersrente deutlich angehoben. Die Regelung wurde nun bis Ende 2022 verlängert.

Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Die befristete Sonder­regelung für die hohe Hinzu­verdienst­grenzen bei Früh­rentnern wurde durch einen Beschluss des Bundestages und des Bundesrates bis Ende 2022 verlängert.

Keine Hinzuverdienstgrenze für Rentner/innen, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben

Ein über die Grenze hinaus­gehender Verdienst neben der Rente wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Rentner/innen, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzu­verdienst­grenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Renten­kürzung befürchten zu müssen.

Hinzuverdienst ist zu versteuern

Unabhängig von der Grenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern. Jedoch können auch bei einer Tätigkeit neben der Rente Werbungs­kosten wie Fahrtkosten oder Kosten für Berufs­kleidung sowie Arbeits­mittel steuer­mindernd geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln und am Jahresende zusammen­zurechnen.

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