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17. Dezember 2021Die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher/innen vorgezogener Altersrenten wird auch im Jahr 2022 angehoben; sie beträgt wie im Jahr 2021 weiterhin 46.060 Euro.
Wegen der Corona-Krise und des Fachkräftemangels ist aktuell die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogener Altersrente deutlich angehoben. Die Regelung wurde nun bis Ende 2022 verlängert.
Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Die befristete Sonderregelung für die hohe Hinzuverdienstgrenzen bei Frührentnern wurde durch einen Beschluss des Bundestages und des Bundesrates bis Ende 2022 verlängert.
Keine Hinzuverdienstgrenze für Rentner/innen, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben
Ein über die Grenze hinausgehender Verdienst neben der Rente wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Rentner/innen, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.
Hinzuverdienst ist zu versteuern
Unabhängig von der Grenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern. Jedoch können auch bei einer Tätigkeit neben der Rente Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung sowie Arbeitsmittel steuermindernd geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln und am Jahresende zusammenzurechnen.