Kurzfristige Beschäftigungen versicherungsfrei – Höhe des Verdienstes unerheblich
1. August 2018Ehrenamt ist Ehrensache – Hans-Werner Bumb ist seit 25 Jahren ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
1. September 2018Seit vielen Jahren werden die „Individuellen Gesundheitsleistungen, IGeL“, vom „IGeL-Monitor“ bewertet. „IGeL“ sind Leistungen, die in Arztpraxen als Selbstzahlerleistungen angeboten werden, allerdings nicht zu dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) gehören.
Auf der Internetplattform des IGeL-Monitor stehen dem Versicherten für zahlreiche „IGeL“ detaillierte wissenschaftliche Bewertungen als Kompakte und ausführliche Fassung in verständlicher Sprache zur Verfügung.
So haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitor aktuell den „M2-PK-Stuhltest“ unter die Lupe genommen. Sie mussten dabei feststellen, dass keine aussagekräftigen Studien zum Nutzen und Schaden des „M2-PK-Tests“ zu finden sind. Aus diesem Grund wurde diese individuelle Gesundheitsleistung mit „unklar“ bewertet.
Walter Hoof, Vorsitzender der DAK-Mitgliedergemeinschaft, rät Versicherten, sich nicht vorschnell für eine „Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)“ zu entscheiden sondern sich vor Inanspruchnahme solcher Leistungen ausführlich über deren Nutzen und Schaden zu informieren.