
Krankenkassen haben 329 Millionen Euro zusätzlich für Hygieneprogramm an Kliniken gezahlt
1. August 2018IGeL-Monitor bewertet Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
26. August 2018Beispiel 1:
Der Student Max M. arbeitet vom 1. August bis 15. Oktober 2018 pro Woche 40 Stunden und verdient 1.900 Euro im Monat. Der Aushilfsjob ist von vornherein auf diesen Zeitraum festgelegt. Andere Aushilfsjobs hat er nicht.
Ergebnis:
Es ist vom Drei-Monats-Zeitraum auszugehen. Max M. zahlt keine Sozialversicherungsabgaben.
Schülerin Ella E. kellnert immer samstags für 8 Stunden und erhält pro Arbeitstag 80 Euro plus Trinkgelder. Sie wird insgesamt auf 52 Arbeitstage im Jahr 2018 kommen.
Es ist auf die 70 Arbeitstage abzustellen. Ella E. zahlt keine Sozialversicherungsabgaben.Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen ohne Rücksicht auf die Höhe des Verdienstes zusammenzurechnen.
Ab 2019 gelten wieder die ursprünglichen Zeitgrenzen von zwei Monaten beziehungsweise 50 Arbeitstagen.
Aufgrund einer Übergangsregelung (Paragraf 115 Viertes Sozialgesetzbuch) ist die ursprüngliche Regelung hinsichtlich der zeitlichen Grenzen von zwei Monaten beziehungsweise 50 Arbeitstagen nur für Beschäftigungszeiträume bis 31. Dezember 2018 auf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage erhöht worden.
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Jochen Müller
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