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Kostenübernahme für Grippeschutzimpfung bei allen Versicherten der DAK-Gesundheit – Verwaltungsrat beschließt Satzungsänderung

Dieter Schröder, Verwaltungsratsvorsitzender der DAK-Gesundheit © Foto: DAK

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit (DAK-G) hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 eine Satzungsänderung beschlossen, aufgrund derer sich Versicherte jeden Alters, die bei der DAK-G versichert sind, ab sofort auf Kosten der DAK-G gegen Grippe (Influenza) impfen lassen können.

Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) war dies zu Lasten der DAK-G bis zur Satzungsänderung nur für die Angehörigen einer Risikogruppe, wie z. B. Versicherte, die 60 Jahre und älter sind, möglich.

Die Grippeschutzimpfung stellt keinen Schutz gegen das Coronavirus SARS-COV 2 dar, sie stärkt aber das Immunsystem der Versicherten, so Dieter Schröder, Verwaltungsratsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

Walter Hoof, Fraktionsvorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit

 

Für die Fraktion der DAK-Mitgliedergemeinschaft im Verwaltungsrat der DAK-G erklärt deren Vorsitzender Walter Hoof:

Wir begrüßen im Interesse unserer Versicherten diese wichtige Satzungsänderung, die wir seitens der Fraktion einstimmig unterstützt haben.

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