Gesundheitspolitik aktuell: Statement des Verwaltungsratsvorsitzenden
31. März 2019
Neue Ausgabe von i&m mit Informationen zur Gesundheitspolitik erschienen
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Kritik des Fraktionsvorsitzenden an neuerlichem Eingriff in die Zuständigkeiten der Selbstverwaltung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

und er hat es doch getan!

Minister Spahn hat trotz intensiver Proteste verschiedene gesetzliche Regelungen verabschiedet, die die Zuständigkeiten der Selbstverwaltung erheblich einschränken.

Die in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Aussage, die Selbstverwaltung zu stärken, klingt deshalb wenig glaubwürdig. Nicht alles ist schlecht für gesetzlich Versicherte bei den beschlossenen Änderungen des TSVG. Positiv ist zu werten, dass gesetzlich Versicherte die Chance haben, schneller einen Termin beim Hausarzt oder Facharzt zu bekommen. Wenn diese Regelungen auch mit hohen Kosten für die Kassen verbunden sind. Bisher war gelebte Praxis: Um einen Termin, beispielsweise für eine Hüftoperation zu bekommen, vergingen oft einige Monate für gesetzlich Versicherte, während Privatversicherte diesen Termin in kürzester Zeit bekamen.

Hoffen wir, dass die neuen Regeln sich in der Praxis bewähren!

Ebenfalls positiv ist, dass bei Zahnbehandlung ein einmaliges Versäumnis des Nachweises der Vorsorgeuntersuchung trotzdem der höhere Anteil der Krankenkasse an Behandlungskosten gezahlt wird. Ein großes Ärgernis ist aber immer noch, dass bei teilweise privater Abrechnung einer Behandlung die ganze Behandlung und nicht nur ein Teil privat mit dem höheren Rechnungsbetrag abgerechnet wird. Hierfür liegen Veränderungsvorschläge zu Gunsten der Patienten vor, die dringend umgesetzt werden müssen.

Auf viele Detailänderungen und Kosten des TSGV ist der Vorstand und unser Verwaltungsratsvorsitzender schon eingegangen. Die DAK Mitgliedergemeinschaft teilt diese Einschätzungen.

Eine interessante Änderung ist die vorgesehene Ermächtigung von Leistungserbringern, z. B. Physiotherapeuten, die Dauer und Anzahl der Behandlungen selbst festzulegen. Der Arzt, der bisher eine Verordnung mit einer Anzahl von Behandlungen ausstellte, muss jetzt nur noch die Notwendigkeit bestätigen, nicht aber die Dauer. Ebenfalls gibt es für die Behandlungskosten einen bundeseinheitlichen Kostenrahmen und nicht mehr nach Bundesländern unterschiedlich, sondern die höchste bundesweit vereinbarte Kostenpauschale ist von den Kassen für alle Bundesländer zu bezahlen.

Für unsere Kasse mit einem relativ hohen Altersdurchschnitt der Versicherten, sind die Bestrebungen einiger Bundesländer interessant, wie in Hamburg, auch Beamten einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren, damit diese in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden können. Die Vorteile, dass damit Kinder und Ehepartner mitversichert sind, ist besonders für Beamte mit unterem und mittlerem Einkommen interessant.

Dass die PKV gegen diese Bestrebungen Sturm läuft war zu erwarten.

Gesundheitsminister Spahn hat anlässlich der letzten Verwaltungsratssitzung in der vorigen Woche den GKV-Spitzenverband besucht und sich dort den Fragen der Verwaltungsratsmitglieder gestellt.

Er wurde natürlich auch auf die Übernahme der Gematik angesprochen. Per Gesetz erhält der Staat 51%! Das Bundesministerium für Gesundheit kann allein entscheiden, wie es mit der gematik weitergeht.

Hier ist seine schlichte Feststellung: in den vielen Jahren seit Bestehen der Gematik hat diese nicht den nötigen Fortschritt bei der Digitalisierung geschafft. Deshalb machen wir das jetzt.

Dass es bei der Gematik jahrelang nur schleppend voran ging ist unbestritten. Aber der Minister hat sich nicht mit den Ursachen hierfür auseinandergesetzt.

  • Schon bei Gründung der Gematik erhielten die Leistungserbringer 50% der Stimmen und Anteile und
  • die Kassen ebenfalls 50%.
  • Beschlüsse durften nur mit 2/3 Mehrheit gefasst werden.
  • Zahlen müssen die Kassen allerdings alles allein.
  • Wenn Ärzte der Gesellschafterversammlung öffentlich erklärten: Wir wollen die Digitalisierung verhindern, ist ihnen das auch lange Zeit ganz gut gelungen.
  • Übrigens: Das BMG nahm an allen Sitzungen teil und hatte zeitweise auch den Vorsitz der Gematik. Zum Erfolg hat das bisher nicht beigetragen.
  • Jetzt wo vieles in Bewegung ist und neue Anwendungen erprobt werden, Leistungserbringer wie Ärzte und Krankenhäuser angeschlossen sind oder kurzfristig angeschlossen werden, übernimmt das Ministerium die gematik.
  • Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Eine weitere Aussage des Ministers ist, dass er sich vorstellen könne, dass ca. 40 bis 60 Krankenkassen nach den Reformen übrigbleiben.

Er will die AOKen ebenfalls bundesweit öffnen und damit unter Bundesaufsicht stellen. Eine Forderung, die wir schon lange erheben, um mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb zu erreichen. Der Minister hat auch gesagt, dass kurzfristig mit weiteren Vorschlägen zum Risikostrukturausgleich zu rechnen ist. Diese sind auch Voraussetzung, um das Abschmelzen der Rücklagen bei den Kassen auf ein Monatsausgabe von 25% durchzuführen. Wie bekannt sind die Vorschläge mittlerweile öffentlich.

Da viele Kassen hohe Rücklagen haben und somit Beiträge senken und die durch die Gesetze entstandenen Mehrkosten tragen können, wird für die DAK-Gesundheit die Wettbewerbsposition schwieriger.

Eine weitere Aussage des Ministers ist die Ankündigung, kurzfristig einen Vorschlag zur Neuorganisation der MDK’en vorzulegen. Hier ahnen wir von der DAK Mitgliedergemeinschaft nichts Gutes.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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