Für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung – Resolution des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit
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Gesundheitspolitik aktuell: Statement des Verwaltungsratsvorsitzenden

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste,

die Wochenzeitung „Die Zeit“ betitelte unlängst einen Kommentar zum Terminservice-Gesetz wie folgt: „Ein Minister, der sich was traut.“ Wie gesagt, es geht um das Terminservice-Gesetz und darum, dass Herr Spahn und die Große Koalition es mit diesem Gesetz schaffen wollen, die Wartezeiten für Kassenpatienten deutlich zu verkürzen. Ein hehres und wichtiges Ziel. Sicherlich. Denn es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Kassenpatienten mitunter Monate auf einen Termin warten müssen, und Privatpatienten direkt in das Arztzimmer durchmarschieren. Sicherlich ein wenig polemisch dargestellt. Aber im Prinzip funktioniert so das System und bei diesem alten Ärgernis muss ein wenig Polemik mal erlaubt sein.

Aber den Titel des Kommentars fand ich schon recht bezeichnend. Was traut sich denn der Minister eigentlich? Ich finde, er traut es sich, Mitgliedern der GKV mit seinen Gesetzesvorhaben das Geld aus der Tasche zu ziehen, wenn man sich die Kostenwirksamkeit der einzelnen Vorhaben anschaut und er traut es sich, ein gewachsenes System, das sich über Jahrzehnte bewährt hat, in seinem Grundfesten zu erschüttern, indem er die Gemeinsame Selbstverwaltung, aber auch die Soziale Selbstverwaltung weiter versucht zu entmachten. Das ist das, was er sich traut. Und hier müssen wir alle versuchen, entschieden gegenzusteuern. Soviel schon einmal vorweg. Auf die einzelnen Kritikpunkte werde ich gleich noch zu sprechen kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Terminservice-Gesetz wird kommen, das ist klar. Und wir müssen jetzt sehen, ob die Instrumente, die gefunden wurden, auch ihre Wirkung entfalten. Die Instrumente sind im Grunde eine Verlängerung der Sprechzeiten für Kassenpatienten auf 25 Stunden in der Woche, offene Sprechstunden und finanzielle Anreize für die Ärzte. So sollen u. a. Hausärzte eine Pauschale von mind. 10 Euro erhalten, wenn sie einen kurzfristigen Facharzttermin vermitteln. Fachärzte wiederum bekommen zusätzliche Vergütungen außerhalb ihres Budgets oder auch zusätzliche Honorare, wenn sie neue Patienten behandeln oder welche, die in den letzten zwei Jahren nicht in der Sprechstunde waren. Das ist eine Auswahl der Instrumente, die es richten sollen. Mit Speck fängt man Mäuse, könnte man auch sagen. Aber wer liefert diesen Speck. Und da sind wir wieder beim springenden Punkt, der sich eigentlich überall wiederfindet, wenn in den letzten Monaten in Bezug auf den Gesundheitsminister Jens Spahn diskutiert wurde.

Der „Minister, der sich was traut“ finanziert seine vermeintlich mutigen Entscheidungen mit den Geldern anderer, nämlich – wie soeben bereits angesprochen – dem Geld der Versicherten der GKV. Alleine das, was ich kurz vorgestellt habe, die finanziellen Anreize für die Ärzte, kosten ca. 600 bis 800 Millionen Euro. Doch damit sind ja die Kosten des Terminservice-Gesetzes bei weitem noch nicht ausgereizt. Es ist vielmehr so, dass die Kosten der Verbesserungen zur Terminfindung bei Ärzten eher den geringeren Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Unter dem Titel Terminservice-Gesetz verbergen sich noch weit mehr kostenintensive Bestandteile. Es ist wieder ein echtes Omnibus-Gesetz geworden. Und auch das gilt es zu kritisieren. Auch darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bestandteil des Terminservice-Gesetzes sind auch Leistungsverbesserungen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung. Die Festzuschüsse werden von 50 auf 60 Prozent erhöht. Sicherlich natürlich eine gute Sache, werden dadurch die individuellen Eigenanteile der Versicherten geringer ausfallen. Aber auch hier gibt es natürlich die Kehrseite der Finanzierung, die über den Gesundheitsfonds erfolgt und deren Kosten letztlich die Beitragszahler, sprich die Mitglieder der GKV und natürlich – ab diesem Jahr wieder – die Arbeitgeber in vollem Umfang aufzubringen haben. Wesentlich schwerer wiegt für mich dagegen ein weiterer Bestandteil des Terminservice-Gesetzes, weil dieser noch nicht einmal den Versicherten unmittelbar zu Gute kommen wird, sondern ein vollkommen unnötiges Bonbon für die Leistungserbringer darstellt. Es handelt sich um Änderungen im Heilmittelbereich, die bewirken, dass zunächst die Preise für die Leistungen bundesweit auf das höchste Niveau angehoben werden, welches irgendwo im Land vereinbart worden sind. Dies hat nicht nur erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die GKV insgesamt. Ca. 1,2 Milliarden Euro wird das die Gesetzliche Krankenversicherung kosten. Und damit – man kann es gar nicht oft genug betonen – letztlich wieder die Beitragszahler.

Und Krankenkassen, die wie wir, die DAK-Gesundheit, besonders viele Leistungsempfänger in Ihren Reihen haben, trifft ein solches Gesetz noch doppelt hart. Sie müssen die höchsten Preise zahlen und haben zudem auch noch die höchsten Fallzahlen. Ich habe wirklich keine Ahnung, was den Minister, bzw. die Koalitionäre, die sich von der Heilmittelbranche so haben überzeugen lassen, eigentlich reiten, gerade die Krankenkassen, die überproportional für die Versorgung ihrer Versicherten sorgen, dann auch noch so überproportional zu belasten. Zumal man sehen muss, dass die bisherigen Preise alle auf Preisvereinbarungen beruhen. Also haben auch die Heilmittelerbringer diesen Vereinbarungen zugestimmt. Mit Sicherheit auch mal mit Zähneknirschen. Aber es handelt sich um Verträge. Also eine Gesetzesänderung ohne jegliche Not, sondern wahrscheinlich lediglich aufgrund eines massiven Lobbyeinsatzes. Aber damit ist ja noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Zusätzlich zu der Tatsache, dass die Preise auf das bundesweit höchste Niveau angehoben werden, soll für die Heilmittelbranche zukünftig auch noch die Begrenzung der Grundlohnsumme wegfallen. Ein fatales Zeichen. Während der Bundesfinanzminister bereits von der sich eintrübenden Konjunktur spricht, verteilt der Bundesgesundheitsminister Almosen an die Heilmittelerbringer in der Form, als ob solche konjunkturellen Eintrübungen auf das Gesundheitswesen keinen Einfluss haben. Auch in unserem Bereich muss man auf solche Vorzeichen reagieren, sonst müssen in Folgezeiten Spargesetze wieder umso rigider ausfallen. Aber man könnte meinen, dass die derzeitige Regierung eher nach dem Motto verfährt: „nach uns die Sintflut“. Ein weiteres fatales Zeichen sendet das Gesetz dahin aus, dass die Krankenkassen künftig Blankoverordnungen genehmigen sollen und die Heilmittelerbringer danach über die Behandlung der Patienten frei entscheiden können. Das ist eine regelgerechte Gelddruckmaschine, wenn den Krankenkassen hier das Regulativ der Verordnungsgenehmigung über Art der Leistung und Frequenz genommen wird. Und für mich ist das alles dann auch erst der Anfang. Mit welcher Begründung soll man künftig in diesem Bereich alles für die Leistungserbringer frei geben und in anderen Leistungsbereichen bleibt es bei den alten – zu Recht restriktiven – Verordnungs- und Genehmigungsregelungen. Last but not least will der Gesetzgeber mit seinen Regelungen es noch erreichen, die bisherigen Verhandlungsstrukturen aufzubrechen. Im Hinblick auf das bisher bereits dargestellte, ist dies dann nur noch konsequent, wobei ich es damit nicht gutheiße.

Der GKV-Spitzenverband soll künftig das Verhandlungsmandat übertragen bekommen und damit wird dann eben auch sichergestellt, dass es künftig nur noch eine bundesweit einheitliche Vergütung geben wird, wie gesagt ausgehend von dem heute bereits höchsten Niveau in der Bundesrepublik und ohne Grundlohnsummenbegrenzung. All dies und noch mehr verbirgt sich in diesem einen Gesetz. Und wenn man sich anschaut, welche Gesetze sich noch in der Pipeline befinden und wenn diese dann auch noch für Omnibusgesetze genutzt werden sollten, dann darf einem angst und bange werden, was auf die Beitragszahler noch alles zukommen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer nun glaubt, mit dem bisher gesagten das Terminservice-Gesetz verlassen zu können, der irrt leider. In diesem Omnibus verbergen sich leider noch einige Grausamkeiten mehr. Und die richten sich gegen die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums heißt das dann so wohlklingend: „Entscheidungen der Selbstverwaltung werden beschleunigt“ oder auch „Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung“. Aber es bedeutet nichts anderes, als dass weiter in die Kompetenzen der Selbstverwaltung eingegriffen wird. Und das sowohl in die Kompetenzen der gemeinsamen als auch der sozialen Selbstverwaltung. Man kann damit den Eindruck gewinnen, dass der deutsche Gesundheitsminister, Jens Spahn, sehr wohl Gefallen daran findet, was sein Freund Sebastian Kurz in Österreich verantwortet in der dortigen Koalition. Bereits in unserer Sitzung im Dezember habe ich in meinem Statement auf die Entscheidungen zur Selbstverwaltung in Österreich hingewiesen, und dass dort der Abriss des Sozialstaates betrieben wird. Mein seinerzeitiger Appel war, dafür zu kämpfen, dass derartige Tendenzen bei uns nie aufkommen mögen. Ich habe den Eindruck, dass wir dieser Gefahr durchaus näher gekommen sind. In der gematik bspw. wird das Bundesministerium für Gesundheit 51 Prozent der Gesellschaftsanteile übernehmen und damit haben die jetzigen Gesellschafter der gematik, bestehend aus GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringerseite, faktisch nichts mehr zu sagen. Eine klare Entmachtung der Selbstverwaltung. Noch mal abgewendet werden konnte – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – der Vorschlag zur sogenannten Reform der Methodenbewertung im G-BA im Zusammenhang mit Liposuktion. Dies wäre ein weiterer schwerer Einschnitt in die Kompetenzen der Selbstverwaltung gewesen, indem Jens Spahn sein Ministerium grundsätzlich ermächtigen wollte, alleine und ohne Zustimmung des Bundesrates darüber zu entscheiden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Krankenkassen bezahlen müssen. Bisher entscheidet nämlich der Gemeinsame Bundesaus­schuss (G-BA) nach Evidenzgesichtspunkten über derartige Leistungen. Aber der Minister gibt noch nicht auf und versucht erneut den G-BA zu entmachten. Diesmal offenbar über das Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters.

Auch in die Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung greift Herr Spahn weiter ein, indem er die Vorstandsgehälter weiter reglementieren will und wie es ausgedrückt wird, konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden geschaffen werden. Damit wird wiederum in das Haushaltsrecht und damit in die Selbstbestimmung der Selbstverwaltungen der Körperschaften eingegriffen. Hiergegen müssen wir uns weiter wehren und den Unmut der Selbstverwaltung haben der Minister und die Koalitionäre bereits in zwei Veranstaltungen zu spüren bekommen. Zuletzt in der vergangenen Woche in der Sitzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes. Wir können nur hoffen, dass dies für die zukünftigen Gesetzgebungen Früchte trägt, und nochmals Schlimmes abgewendet werden kann. Damit komme ich auch nochmal – wie angekündigt – auf die Omnibusgesetzgebung zu sprechen. Dieses Instrument wird immer unseliger eingesetzt. Ich habe soeben von zwei Veranstaltungen gesprochen. Die zweite war GKV Live: Eine starke Selbstverwaltung für ein starkes Gesundheitswesen. Durchgeführt vom GKV-Spitzenverband. Aus den dortigen Statements, z. B. von Frau Mattheis von der SPD war deutlich zu vernehmen, dass sie sich inhaltlich gegen die Vorhaben von Jens Spahn zur Entmachtung der Selbstverwaltung stellt. Sich aber die SPD offenbar nicht durchsetzen kann. Wohl auch, um das gesamte Gesetz nicht in Frage zu stellen. Das wirft kein gutes Licht auf die SPD – ist doch das Soziale eigentlich eines ihrer Kernthemen. Aber erst recht nicht auf die CDU, wenn sie offenbar so mit aller Macht versucht, Selbstverwaltung an die Wand zu fahren.

Hier kann ich gleich auch noch mal ganz aktuell anknüpfen. Sozusagen kurz vor Redaktionsschluss dieser Verwaltungsratssitzung erreichte uns der Gesetzesentwurf eines „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der GKV“ – kurz „Faire-Kassenwahl-Gesetz“. Dieses langerwartete Eckpunktepapier, welches die Weiterentwicklung des Morbi-RSA und des Organisationsrechts beinhaltet, wird von uns sehr begrüßt. Der Verwaltungsrat und der Vorstand der DAK-Gesundheit kämpfen seit zwei Jahren für die Einführung einer Regionalkomponente, die Einführung eines Hochrisikopools und auch für die Neuordnung der Kassensaufsicht. Alles Forderungen der DAK-Gesundheit, die vom Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, im aktuellen Eckpunktepapier aufgenommen wurden. Unser Bestreben muss sein, dass diese Punkte auch tatsächlich so gesetzlich umgesetzt werden. Aber leider steht auch in diesem für uns grundsätzlich positiven Entwurf, dass der Minister plant, den ehrenamtlichen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes abzuschaffen und durch hauptamtliche Vorstandsmitglieder der Krankenkassen zu ersetzen. Davon war bei seinen Besuchen bei den beiden genannten Veranstaltungen noch keine Rede. Das hat er sich dann wohl doch noch nicht getraut, diese Pläne zu verkünden. Ich garantiere auch, dass die Reaktionen darauf verheerend ausgefallen wären. Es bedeutet letztlich einen weiteren und ganz entscheidenden Nackenschlag gegen die Soziale Selbstverwaltung, sofern dieses Gesetz zu diesem Punkt eine Mehrheit finden und umgesetzt würde. Wir müssen folglich noch mehr als bisher gegensteuern und unsere Interessen vertreten. Und deshalb wollen wir im Verlaufe der Sitzung hierzu auch eine Resolution verabschieden, um unseren Protest gegen diese Pläne deutlich zu machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in einem anderen sozialpolitischen Bereich läuft es dafür derzeit umso besser und dies vor allem auch für die DAK-Gesundheit. Nämlich in der politischen Diskussion um die Weiterentwicklung der solidarischen Pflegeversicherung. Der bisher in der Hauptsache durch unseren Vorstand vertretene Standpunkt der Begrenzung der Eigenanteile für die betroffenen Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und der damit verbundene Steuerzuschuss zum Ausgleich wird von immer mehr maßgeblichen Politikern aufgenommen. Zu nennen sind hier bspw. der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel, oder der Beauftragte der Bundesregierung für die Pflege, Andreas Westerfellhaus. Nicht zuletzt auch das Bundesland Hamburg hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die ebenfalls in diese Richtung zielt. Man sieht, wir haben hier in der politischen Diskussion einen Nerv getroffen. Aber darum geht es natürlich nicht in erster Linie. Wichtig ist das Ziel, welches damit verfolgt wird, nämlich dafür zu sorgen, dass der Trend wieder umgekehrt wird, dass durch Pflegebedürftigkeit immer mehr Menschen in die Armut rutschen. Das zu verhindern, damit sind die Mütter und Väter um Norbert Blüm seinerzeit angetreten und dies wieder verstärkt in den Fokus zu rücken, steht uns sehr gut an. Denn dies ist ein klarer Dienst an den Menschen, die wir vertreten. Und daher freue ich mich auch sehr, dass wir heute noch eine Resolution verabschieden wollen, die genau diese genannten Ziele zum Inhalt hat: Begrenzung der Eigenanteile und Erhöhung des Steuerzuschusses. Ich freue mich auf die Standpunkte nachher zu diesem Tagesordnungspunkt und hoffe auf eine breite Unterstützung aus unseren Reihen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Sozialpolitik hat heute einen so breiten Raum eingenommen und auch einnehmen müssen, dass die internen Belange in der DAK-Gesundheit ein wenig in die zweite Reihe rücken müssen. Aber wir werden sicherlich im Laufe der Sitzung noch verstärkt darauf zu sprechen kommen. Ich möchte an dieser Stelle aber zum Ausdruck bringen, dass wir in diesem Verwaltungsrat vor einem dreiviertel Jahr der Vision und der Strategie der DAK-Gesundheit einstimmig zugestimmt haben. Wir halten diese darin definierten Ziele für eminent und deren Umsetzung für entscheidend für die weitere Zukunft unserer Krankenkasse. Viel ist schon gelungen auf dem Weg. Aber so einiges steht auch noch aus, wie die Reorganisation der Zentrale. Auch wenn wir das Bemühen allseits sehen und anerkennen, so scheint mir doch an einigen Stellen das Fortkommen ins Stocken zu geraten. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, vor allem aber an die Vertragspartner im Rahmen des Mitbestimmungsprozesses, schnell vernünftige Lösungen zu vereinbaren, damit der organisatorische Teil des Umbaus der Zentrale noch in diesem Jahr zu einem Gutteil abgeschlossen werden kann. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdient haben, schnell Klarheit zu erlangen, wie auch ihr weiterer Weg aussieht. Denn nur diese Klarheit und Sicherheit gibt auch Ihnen die Möglichkeit, sich voll für ihre Arbeit und damit für unsere Versicherten einzusetzen.

Ich danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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