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31. März 2019Für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung – Resolution des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit
Resolution des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit: Für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung
Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert eine Neuausrichtung der sozialen Pflegeversicherung.
- Pflegebedürftige sollten künftig nur noch einen festgelegten Anteil ihrer Pflegekosten selbst tragen, während alle weiteren Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Bisher ist es umgekehrt, da die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad auf einen Sockel fester Beträge begrenzt sind. Dies führt insbesondere im stationären Bereich zu immer größeren und für viele Betroffene nicht tragbaren finanziellen Belastungen.
- Zur Finanzierung dieses sogenannten Sockel-Spitze-Tauschs sollte ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss eingeführt werden. Analog zur Rentenversicherung sollten gerade auch in der Pflegeversicherung versicherungsfremde und gesamtgesellschaftlich motivierte Leistungen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Zehn Prozent der Leistungsausgaben oder 3,5 Milliarden Euro wären ein sinnvoller Anteil, der bis 2025 stufenweise eingeführt werden sollte. Um die Leistungsdynamik abzufedern, die mit dem demografischen Wandel einhergeht, könnte dieser Anteil bis 2045 auf maximal 25 Prozent der Leistungsausgaben angehoben werden.
Begründung:
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1994 als Teilleistungssystem eingeführt. Ein erklärtes Ziel war, damit die zunehmende Abhängigkeit Pflegebedürftiger von Sozialhilfe zu reduzieren. Als Obergrenze wurde damals ein Anteil von 20 Prozent in der stationären Pflege definiert. Diese Grenze wird heute weit überschritten: Rund jeder dritte Bewohner von Pflegeheimen ist auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Auch wenn 2017 ein leichter, temporärer Rückgang erkennbar war, zeigt der Trend weiter nach oben. Vor diesem Hintergrund verliert die Pflegeversicherung als beitragsfinanzierte Sozialversicherung in den Augen der Bevölkerung ihre Legitimation.
Dass die Belastung steigt, liegt an den wichtigen und notwendigen Anpassungen der letzten Legislaturperiode. Bis dahin war der Kreis der Leistungsempfänger eng gesteckt. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt nun auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Insgesamt verdoppelte sich die Zahl der Leistungsempfänger von 1,5 Millionen (1996) auf 3 Millionen (2016). Fast verdoppelt haben sich auch die Beiträge: von 1,7 auf 3,05 Beitragspunkte seit dem 1. Januar 2019. Prognosen zufolge werden die Beiträge in den nächsten 25 Jahren auf 4,25 Punkte steigen, nicht zuletzt auch, weil die Pflegekräfte angemessen bezahlt werden müssen. Wegen der bisher gedeckelten Anteile der Pflegeversicherung sind die Pflegebedürftigen und ihre Familien einem doppelten Kostenrisiko ausgesetzt: Sie kennen die Höhe ihrer künftigen Eigenanteile nicht und es ist unklar, wie lange sie diese zahlen müssen. Gegen dieses Risiko kann man sich weder durch Sparen noch durch Zusatzversicherungen voll absichern. Sind hingegen die Eigenanteile gedeckelt, könnten die Lasten wesentlich zielgerichteter und fairer zwischen den Pflegebedürftigen und der Solidargemeinschaft aufgeteilt werden.