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Resolution zum „Faire“-Kassenwahl-Gesetz vom Verwaltungsrat verabschiedet

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 eine „Resolution zum Entwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire-Kassenwahl-Gesetz)“ einstimmig verabschiedet.

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit begrüßt den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Vorschläge sind mutig und zukunftsorientiert. Durch die vorgesehene umfassende Reform der Wettbewerbsordnung kann der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen auf eine faire Grundlage gestellt werden.

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit begrüßt die geplante bundesweite Öffnung gesetzlicher Krankenkassen und die damit verbundene bundesweite Aufsicht.

Auch die zur Reform des Risiko-Strukturausgleichs vorgesehene Regionalkomponente trifft den Kern einer überfälligen Neuordnung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen im Interesse einer optimalen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Auch begrüßen wir die Einführung eines Risikopools.

Dagegen sind die Änderungsvorschläge zur Erneuerung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes, wonach der Verwaltungsrat anstelle der bisherigen ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen künftig aus hauptamtlich tätigen Vorstandmitgliedern der Mitgliedskassen bestehen soll, entschieden zurückzuweisen.

Dieses Ansinnen stellt einen erneuten und verschärften Eingriff in die Selbstverwaltung dar, nachdem zuletzt die Entscheidungskompetenz des wichtigsten Organs der gemeinsamen Selbstverwaltung, des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch ministerielle Ersatzvornahme ausgehöhlt werden soll.

Die Wahrung der Interessen der gesetzlich Krankenversicherten durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen würde erheblich zu ihren Ungunsten reduziert.

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