Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten liegt auch im Jahr 2022 bei 46.060 Euro
4. Januar 2022Krankenstand 2021: Weniger Erkältungen – mehr Depressionen
1. Februar 2022Pflegebedürftige, die in den Pflegegraden 2 , 3, 4 oder 5 eingestuft sind, können seit 01.01.2022 mehr Sachleistungen in Anspruch nehmen. Die dem jeweiligen Pflegegrad zugeordneten Höchstbeträge wurden durch den Gesetzgeber zum Jahreswechseur Verfügung stehenden Beträge erhöht wurden. Darauf weist der Vorsitzende der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., Walter Hoof, hin.
Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen diesen höheren Betrag bei ihrer Pflegekasse nicht beantragen. Sachleistungen werden grundsätzlich nur durch zugelassene Pflegedienste erbracht; diese können ihre Leistungen bis zur entsprechenden Höhe direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Die bisherigen Sachleistungsbeträge und die ab 01.01.2022 gültigen Höchstwerte haben wir in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Pflegesachleistung 2021 monatlich bis zu |
Pflegesachleistung 2022 monatlich bis zu |
|
Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 698,00 € | 724,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.298,00 € | 1.363,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.612,00 € | 1.693,00 € |
Pflegegrad 5 | 1.995,00 € | 2.095,00 € |
Zur Bewältigung allgemeiner oder pflegebedingter Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 den sogenannten „Entlastungsbetrag“ in Höhe von monatlich 125 Euro in Anspruch nehmen.
Der „Entlastungsbetrag“ kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, genutzt werden. Diese Angebote umfassen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.
Auch kann dieser Entlastungsbetrag für Tages- und Nachtpflege, und die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten verwendet werden.