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15. März 2017Verbraucher, die ihre Medikamente „Online“ übers Internet bestellen möchten, können anhand eines Versandhandelsregisters feststellen, ob der von ihnen gewählte Versandhändler gelistet ist. Nur wer als Versandhändler gelistet ist und über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, darf im Internet „Medikamente für den Gebrauch am Menschen“ anbieten.
Im Versandhandels-Register des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) werden die Apotheken und sonstigen Händler aufgeführt, die offiziell Humanarzneimittel „online“, d. h. über das Internet vertreiben dürfen.
In Deutschland gibt es knapp 3.000 Apotheken (Stand 2015), die eine Versandhandelserlaubnis haben!
Innerhalb der Europäischen Union führt jedes Land ein entsprechendes Register, so dass auch bei einer Bestellung innerhalb des europäischen Auslands jederzeit geprüft werden kann, ob es sich um einen registrierten Arzneimittelhändler handelt.
Alle erfassten Händler müssen seit Oktober 2015 darüber hinaus auf ihrer Webseite das EU-Sicherheitslogo führen und zusätzlich die Flagge des Landes, in dem sie ihren Firmensitz haben.
Damit gibt es bereits viele Maßnahmen, die dazu beitragen, den Versandhandel mit Medikamenten transparent und sicher zu gestalten. Eeine Broschüre des DIMDI mit Informationen rund um die „Online Bestellung von Medikamenten“ können Sie hier kostenfrei herunterladen.
Die DAK-MG fordert den Gesetzgeber auf, den Online-Versandhandel für verschreibungspflichtige Medikamente im Interesse der Versicherten nicht zu verbieten.
Der aktuell vorliegende Entwurf eines „Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ sieht ein solches Verbot vor. Sofern das Gesetz mit den vorgelegten Inhalten verabschiedet würde, hätte dies zur Folge, dass Versandapotheken künftig keine verschreibungspflichtigen Medikamente mehr an Patienten liefern dürften.
Eine solche Regelung, die mit vielen Nachteilen, insbesondere für chronisch Kranke und für Versicherte mit eingeschränkter Mobilität verbunden wäre, lehnen wir als DAK-Mitgliedergemeinschaft ab!